Ergänzende Mietbedingungen im Speditionsversand (B2B)

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Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (AdSp217) zum Download

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Gültig ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Mieter).

Diese ergänzenden Bedingungen gelten für den Versand und die Rückholung von Mietgeräten per Spedition im Rahmen der bestehenden Mietverträge mit Tool Rental. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom 06.05.2025 und gehen diesen im Anwendungsbereich des Speditionsversands vor, soweit dort keine vorrangigen Regelungen bestehen.

1. Geltungsbereich & Beauftragung

1.1 Der Speditionsversand wird ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angeboten, Inselzustellungen sind ausgeschlossen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht. Es gelten ausschließlich die Regelungen für gewerbliche Mietverträge gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Die Beauftragung erfolgt schriftlich. Maßgeblich ist ein unterschriebenes Angebot mit Firmenstempel, das spätestens am vorhergehenden Werktag bis 10:00 Uhr bei Tool Rental eingehen muss. Frühester Versandtermin ist der darauffolgende Werktag.

1.3 Die Durchführung des Versands erfolgt ausschließlich im Express-Stückgutverfahren, um eine kurze Transportlaufzeit sicherzustellen. Üblicherweise beträgt die Versandlaufzeit pro Transportweg einen Werktag, sie kann sich jedoch durch höhere Gewalt oder Fremdverschulden der Spedition verzögern. Tool Rental übernimmt für Transportverzögerungen ausdrücklich keine Haftung.

1.4 Die Durchführung des Transports erfolgt durch eine von Tool Rental beauftragte Spedition, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Die Versandkosten werden individuell im Angebot kalkuliert und verstehen sich stets für Hin- und Rücktransport.

1.5 Beauftragt der Mieter eigenständig ein Transportunternehmen, so ist die Abholung verbindlich durch den Spediteur zu avisieren, ebenso die Rücklieferung. Tool Rental behält sich vor, die Annahme bei fehlender oder verspäteter Avisierung zu verweigern. Voraussetzung für den Fremdversand ist außerdem der Nachweis einer geeigneten Warenversicherung, deren erforderliche Deckungssumme Tool Rental im Vorfeld nach Gerätetyp vorgibt.

1.6 Ein Fixterminversand (Zustellung an einem konkreten Werktag oder innerhalb eines Zeitfensters) kann optional gegen Aufpreis angeboten werden. Ohne ausdrückliche Fixterminbuchung gelten die üblichen Laufzeiten im Express-Stückgutverfahren ohne garantierte Zustellzeit.

2. Mietdauer & Versandtage

2.1 Die Mindestmietdauer beträgt 5 Werktage.

2.2 Die Mietdauer beginnt mit dem Datum der Abholung durch die Spedition oder – bei Eigenabholung – mit der Bereitstellung durch Tool Rental, auch bei verspäteter Abholung durch den Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen.

2.3 Für den Transportweg (Hin- und Rückversand zusammen) wird pauschal ein voller Miettag zusätzlich berechnet, sofern die Versandlaufzeit insgesamt nicht mehr als 2 Werktage beträgt.

2.4 Überschreitet die gesamte Versandlaufzeit 2 Werktage, so wird für jeden weiteren Versandtag ein zusätzlicher Miettag berechnet. Das Risiko für verlängerte Transportzeiten trägt der Mieter ab Übergabe an die Spedition.

2.5 Eine Verlängerung der Mietdauer ist spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Rückholtermin innerhalb der Geschäftszeiten schriftlich zu beantragen. Eine Verlängerung erfolgt ausschließlich vorbehaltlich Verfügbarkeit und Speditionskapazität.

2.6 Samstage, Sonntage sowie gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen gelten nicht als Bereitstellungs-, Anlieferungs- oder Rückgabetage. An diesen Tagen erfolgt keine Speditionsabwicklung durch Tool Rental. Eine Versandkostenberechnung für Wochenend- oder Feiertagsfahrten erfolgt nicht, da diese logistisch ausgeschlossen sind. Versandtage im Sinne dieser Regelung beginnen ausschließlich ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme durch die Spedition. Eine bloße Bereitstellung des Mietgeräts durch den Mieter begründet weder den Beginn der Rückführung noch eine Reduzierung der Mietdauer.

2.7 Sofern das Mietgerät über ein GPS- oder Telematik System verfügt, behält sich der Vermieter vor, die darüber ermittelten Betriebszeiten und Einsatzzeiten zur Plausibilisierung der gemeldeten Nutzung heranzuziehen. Diese Daten können ergänzend zur vereinbarten Mietdauer und zur Feststellung tarifrelevanter Nutzung verwendet werden, insbesondere bei Nutzung außerhalb vereinbarter Betriebszeiten. Es gilt ergänzend § 8 Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2.8 Der Mieter hat vorab anzugeben, ob eine Nutzung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen oder im Mehrschichtbetrieb erfolgen soll. Diese Angabe ist relevant für die Tarifberechnung gemäß § 8 der AGB. Unterbleibt die Mitteilung, gelten die dort aufgeführten Nutzungsvorgaben (z. B. max. 8 Std./Tag) als vereinbart.

3. Verpackung, Übergabe & Rückgabe

3.1 Es fällt eine Verpackungspauschale in Höhe von 69 € netto pro Sendung an.

3.2 Die gelieferten Paletten und Verpackungsmaterialien sind aufzubewahren und für den Rücktransport in identischer Form und Sicherung wie geliefert zu verwenden. Die Geräte sind so zu verpacken, dass sie bestmöglich gegen Transportschäden geschützt sind.

3.3 Die Rücklieferung hat spätestens am ersten Werktag nach Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums zu erfolgen (§ 2.5).
Verzögert sich die Rückgabe – gleich aus welchem Grund – nach Übergabe an die Spedition, so trägt der Mieter die volle Verantwortung. Für jeden weiteren Werktag wird ein zusätzlicher Miettag berechnet. Dies gilt auch bei Verzögerungen durch das vom Mieter beauftragte oder durch Tool Rental eingesetzte Transportunternehmen. Der Mieter ist verpflichtet, durch geeignete Abstimmung eine rechtzeitige Rückführung sicherzustellen.

3.4 Der Mieter ist verpflichtet, bei Anlieferung und Abholung werktags zwischen 07:00 und 17:00 Uhr erreichbar und verfügbar zu sein. Beide Vorgänge werden durch die Spedition telefonisch avisiert. Ein verbindlicher Ansprechpartner mit Namen und Mobilnummer ist vorab zu benennen.

3.5 Verschuldet der Mieter Verzögerungen bei Anlieferung oder Abholung – z. B. durch Nichtanwesenheit, verweigerte Annahme, unzureichende Erreichbarkeit oder fehlgeschlagene Avisierung –, so trägt er die Kosten der erneuten Speditionsanfahrt sowie etwaige zusätzliche Miettage.

3.6 Der Mieter ist verpflichtet, alle Mietgeräte für den Rücktransport transportsicher zu verpacken. Dazu zählen insbesondere die Verwendung geeigneter Umverpackungen (z. B. Spann- oder Stretch Folie, Luftpolsterfolie) sowie die sachgerechte Fixierung sämtlicher losen Teile. Bei der Verwendung von Spanngurten ist sicherzustellen, dass empfindliche Komponenten wie Kabel, Schläuche, Bedieneinheiten oder andere Bauteile nicht beschädigt oder übermäßig belastet werden. Eine flächige Sicherung ohne punktuelle Druckeinwirkung wird empfohlen.

Transportschäden, die infolge mangelhafter Sicherung, Überstand, falscher Fixierung oder unsachgemäßer Verpackung entstehen, sind nicht versichert und gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters.

3.7 Sämtliche zum Mietgerät gehörenden Zubehörteile sind im Lieferschein dokumentiert und Bestandteil der vertraglich geschuldeten Rückgabe. Fehlendes oder beschädigtes Zubehör wird – sofern eine Reparatur unwirtschaftlich ist – zum jeweiligen Neupreis in Rechnung gestellt.

Fehlt Zubehör, das für den Betrieb des Mietgeräts erforderlich ist (z. B. Kabel, Adapter, Halterungen), gilt die Rückgabe als unvollständig. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, einen nachweisbaren Mietausfall bis zur vollständigen Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit geltend zu machen.

Es gilt ergänzend § 13 Absatz 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

3.8 Der Vermieter oder die eingesetzte Spedition ist berechtigt, eine Abholung zu verweigern, wenn das Mietgerät nicht ausreichend transportsicher oder in unzulässiger Verpackung bereitgestellt wurde. Etwaige dadurch entstehende Zusatzkosten oder Standtage gehen zu Lasten des Mieters.

4. Gefahrübergang & Transportschäden

4.1 Die Gefahr des Untergangs, Verlusts oder der Beschädigung geht mit Übergabe an die Spedition auf den Mieter über – unabhängig davon, ob die Spedition durch Tool Rental oder durch den Mieter beauftragt wurde. Die Rückübertragung der Gefahr erfolgt erst mit Rückgabe an Tool Rental. Es gelten die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB (Frachtrecht) entsprechend. Eine Haftung von Tool Rental für Transportschäden ist ausgeschlossen.

4.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Lieferung bei Ankunft sofort auf äußerlich erkennbare Schäden zu prüfen. Etwaige Transportschäden sind dem Transporteur direkt bei Anlieferung schriftlich anzuzeigen (z. B. im Ablieferbeleg) und Tool Rental unverzüglich per E-Mail mitzuteilen.

4.3 Verdeckte Schäden sind spätestens innerhalb von 4 Stunden nach Anlieferung vollständig zu dokumentieren (z. B. mit Fotos, Video) und ebenfalls umgehend per E-Mail an Tool Rental zu melden. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Lieferung als mängelfrei erfolgt. Es gilt ergänzend § 14 der AGB (Mängelanzeige & Schadensmeldung).

4.4 Tool Rental dokumentiert den Zustand der Geräte vor Versand. Mit Annahme der Lieferung erkennt der Mieter diesen Zustand grundsätzlich an.

4.5 Für die Durchführung des Transports gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese sind unter https://www.dachser.de/downloads/Germany/AGBs/ADSp_2017.pdf abrufbar. Mit der Beauftragung eines Transports über Tool Rental erkennt der Mieter die Geltung dieser Bedingungen an.

4.6 Die im Angebot enthaltenen Versandkosten beinhalten eine Standzeit von max. 30 Minuten pro Lade- bzw. Entladevorgang. Darüberhinausgehende Wartezeiten, die der Mieter zu vertreten hat, werden gemäß Speditionspreisliste separat in Rechnung gestellt.

4.7 Der Mieter ist verpflichtet, bei der Be- und Entladung durch Bereitstellung von Personal, Geräten oder Ladehilfen mitzuwirken, sofern keine Hebebühnenanlieferung ausdrücklich vereinbart wurde. Kann eine Beladung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht erfolgen, trägt er die dadurch entstehenden Zusatzkosten.

4.8 Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, bei Rückgabe über eine Spedition den Zustand der Ware vor Abholung zu dokumentieren (z. B. Fotos der Verpackung, Zubehör und Gerät), um Nachweislücken zu vermeiden. Eine Dokumentation durch die Spedition erfolgt nicht verbindlich.

5. Haftung, Nachbesserung & Ausschlüsse

5.1 Der Wochenendtarif entfällt bei Speditionsversand.

5.2 Eine Nachbesserung oder Austauschlieferung ist ausgeschlossen. Die Geräte werden vor Versand technisch geprüft und dokumentiert übergeben.

5.3 Wird ein technischer Mangel festgestellt, der bereits bei Anlieferung bestand und nicht vom Mieter zu vertreten ist, erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Miete ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Schadensmeldung gemäß § 14 der AGB. Unabhängig hiervon bleiben die Versandlaufzeit sowie ein Mindestberechnungszeitraum von zwei Werktagen unberührt. Ein Anspruch des Mieters auf Ersatzgestellung durch Dritte oder Erstattung daraus resultierender Zusatzkosten (z. B. Anmietung bei Drittanbietern) ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Tool Rental.

5.4 Kann die Lieferung aufgrund von Störungen im Transportweg (z. B. Streik, Unwetter, technische Probleme bei der Spedition) nicht fristgerecht erfolgen, kann Tool Rental vom Vertrag zurücktreten oder eine Verschiebung vorschlagen. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen in diesem Fall nicht.

6. Fachgerechte Nutzung & Haftung bei Fehlbedienung

6.1 Den Mietgeräten liegt eine Bedienungsanleitung bei. Der Mieter verpflichtet sich, diese vor Inbetriebnahme sorgfältig zu lesen. Es gilt § 11 der AGB („Einweisung & Bedienkompetenz“).

6.2 Die Bedienung darf ausschließlich durch geschultes Fachpersonal oder durch Personen erfolgen, die durch den Mieter eingewiesen wurden. Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.

6.3 Eine Rückerstattung oder Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn das Gerät aufgrund falscher Bestellung, ungeeigneten Einsatzzwecks oder nicht ausreichender Fachkenntnis nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist. Kulanzregelungen bleiben dem Vermieter ausdrücklich vorbehalten.

Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zur Ausübung und zu den Ausschlüssen ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird.

6.4 Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Geschäftssitz des Vermieters. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist der Gerichtsstand Mettmann, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Mieters.

6.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine rechtswirksame Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

6.7 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel selbst.

Stand: 09.06.2025