Preisliste für Zusatzleistungen
gilt ergänzend zu den B2B-AGB und zu den Verbraucher-AGB
Diese Liste bepreist Leistungen, die über die vereinbarte Miete hinausgehen. Sie ersetzt keine Angabe im Angebot, im Mietvertrag oder in der einzelnen Artikelposition, sondern ergänzt sie.
§ 1 Geltung und Einbeziehung
(1) Diese Liste gilt ergänzend zu den B2B-AGB und zu den Verbraucher-AGB, jeweils in der bei Vertragsschluss bezeichneten Fassung. Maßgeblich ist stets die Fassung, die im Vertragsdokument mit Stand und Version bezeichnet ist. Spätere Änderungen wirken nicht auf bereits geschlossene Verträge.
(2) Ist eine Leistung in der Artikelposition, im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Mietvertrag gesondert bepreist, geht diese Angabe dieser Liste vor.
(3) Gegenüber Unternehmern gelten die Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern gelten die Bruttobeträge als Endpreise einschließlich der derzeit geltenden Umsatzsteuer von 19 %.
(4) Bei den pauschal ausgewiesenen Positionen bleibt dem Kunden der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder Aufwand oder ein wesentlich geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist. Der Betrag reduziert sich dann entsprechend.
(5) Nach Zeitaufwand ausgewiesene Positionen werden nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand je angefangener Einheit abgerechnet. Auf Verlangen wird eine Aufstellung der durchgeführten Arbeitsschritte übermittelt.
(6) Dieselbe Leistung wird nicht mehrfach berechnet. Insbesondere werden Reinigung und Aufarbeitung nicht zusätzlich als Reparaturarbeit angesetzt, und ein bereits als Transportpauschale abgegoltener Weg wird nicht zusätzlich als Fahrtkosten berechnet.
(7) Allgemeine Verwaltungs-, Bearbeitungs- und interne Prüfkosten des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs werden nicht berechnet. Gegenüber Verbrauchern werden keine pauschalen Mahnkosten erhoben.
§ 2 Reinigung
| Position | netto | brutto | Abrechnung und Hinweis |
| Reinigung nach Zeitaufwand | 19,75 € | 23,50 € | je angefangene 15 Minuten. Geräte und Zubehör sind so zurückzugeben, wie sie ausgegeben wurden. |
| Kontaminierung von Absauganlagen | 250,00 € | 297,50 € | pauschal, zuzüglich aller Filter zum Neupreis. Der Einsatz für belastetes Material, insbesondere Asbest und Schimmel, ist unzulässig. |
| nicht mehr reinigungsfähiger Vorfilter | Neupreis | Neupreis | je Teil |
(1) Ist ein Schaden gemeldet oder erkennbar, geht die Sicherung des Schadensbilds der Reinigungspflicht vor. Der Mietgegenstand ist dann nur so weit zu reinigen, wie dies ohne Veränderung des Schadensbilds möglich ist. Die dadurch erforderliche Reinigung durch Tool Rental ist keine Pflichtverletzung des Kunden, wird aber nach dieser Liste berechnet.
§ 3 Zusatzarbeiten nach Rückgabe
| Position | netto | brutto | Abrechnung und Hinweis |
| Aufarbeitung nach Rückgabe | 5,00 € | 5,95 € | je Vorgang, etwa Demontage von Scheiben, Aufwickeln von Leitungen, Wechsel leerer Filterbeutel |
§ 4 Reparatur und Prüfkosten
| Position | netto | brutto | Abrechnung und Hinweis |
| Reparaturarbeiten | 22,50 € | 26,78 € | je angefangene 15 Minuten reine Arbeitszeit, zuzüglich Ersatzteile und Nebenkosten |
| Schadensprüfung und Diagnose | 22,50 € | 26,78 € | je angefangene 15 Minuten, umfasst Zerlegung, Ursachenfeststellung, Dokumentation des Schadensbilds und die technische Abstimmung der Instandsetzung mit dem Hersteller |
| Prüfkosten bei Siegelbruch | 50,00 € | 59,50 € | je Fall, bei Bruch eines Sicherheitssiegels und damit unerlaubtem Eingriff in die Elektrik |
| fehlendes oder beschädigtes Zubehör | Neupreis | Neupreis | je Teil, wenn eine Reparatur unwirtschaftlich ist; Restwert und Vorteilsausgleich werden berücksichtigt |
(1) Reparaturkosten setzen eine Ersatzpflicht dem Grunde nach voraus. Betriebsbedingte normale Abnutzung, bestimmungsgemäßer Werkzeugverschleiß und normale Filterbeladung sind keine ersatzpflichtigen Schäden.
(2) Ist für den betreffenden Mietgegenstand eine entgeltliche Haftungsbegrenzung gebucht, begrenzt die vereinbarte Selbstbeteiligung die unmittelbaren Reparaturkosten nach Maßgabe der gesonderten Regelungen zur Haftungsbegrenzung.
(3) Bei der Schadensprüfung wird ausschließlich die tatsächlich angefallene Werkstattzeit berechnet: Zerlegung, Ursachenfeststellung, Dokumentation und technische Abstimmung. Zeit für Korrespondenz und für die Abwicklung der Forderung wird nicht berechnet.
§ 5 Fahrtkosten
| Position | netto | brutto | Abrechnung und Hinweis |
| Fahrtkosten Standard | 19,75 € | 23,50 € | je angefangene 15 Minuten, Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Fahrtkosten Notdienst | 27,25 € | 32,43 € | je angefangene 15 Minuten, Montag bis Freitag vor 08:00 und nach 16:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen |
(1) Fahrtkosten werden nur berechnet, wenn die Fahrt aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund erforderlich war oder wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
§ 6 Paketversand an Unternehmer
| Position | netto | brutto | Abrechnung und Hinweis |
| DHL Paket bis 2 kg | 21,19 € | 25,22 € | pauschal, einschließlich Verpackung und Bearbeitung |
| DHL Paket bis 5 kg | 22,69 € | 27,00 € | pauschal, einschließlich Verpackung und Bearbeitung |
| DHL Paket bis 10 kg | 25,49 € | 30,33 € | pauschal, einschließlich Verpackung und Bearbeitung |
| DHL Express | ab 49,00 € | ab 58,31 € | Tagespreis, abhängig von Gewicht und gewünschter garantierter Zustellzeit |
(1) Ein Versand an Verbraucher findet nicht statt. Für den Speditionsversand gilt ausschließlich § 17 der B2B-AGB; die dortigen Regelungen zu Mindestberechnung, Transportpauschale, Freimeldung und Anzeigefristen gehen dieser Liste vor.
§ 7 Verwaltung
| Position | netto | brutto | Abrechnung und Hinweis |
| Bearbeitung behördlicher Anfragen zu Anhängern | 25,00 € | 29,75 € | je Vorgang, für die Bearbeitung behördlicher Schreiben zu unseren Anhängern |
§ 8 Was nicht berechnet wird
• betriebsbedingte normale Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch
• bestimmungsgemäßer Verschleiß von Einsatz- und Arbeitswerkzeugen
• allgemeine Verwaltungs-, Bearbeitungs- und interne Prüfkosten des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs
• pauschale Mahnkosten gegenüber Verbrauchern
Stand: 21.09.2026
Häufige Fragen zu Zusatzleistungen
Muss ich das Gerät vor der Rückgabe reinigen?
Ja. Wir erwarten die Geräte in dem Zustand zurück, in dem sie herausgegeben wurden. Ist das nicht möglich, berechnen wir den Reinigungsaufwand nach tatsächlichem Zeitaufwand in 15-Minuten-Einheiten.
Was passiert, wenn ein Gerät beschädigt zurückkommt?
Wir setzen das Gerät instand und berechnen die reine Arbeitszeit viertelstündlich, zzgl. Ersatzteile und Nebenkosten. Bei umfangreichen Schäden können wir autorisierte Servicebetriebe hinzuziehen. Details regelt unsere AGB.
Wann fällt die Kontaminierungsgebühr für Absauganlagen an?
Der Einsatz unserer Geräte bei asbesthaltigen Materialien ist nicht zulässig. Absauganlagen für Asbestarbeiten müssen gemäß TRGS 519 über eine spezifische Zulassung für asbesthaltige Materialien verfügen, die unsere Absauganlagen nicht haben – eine H-Klasse-Zertifizierung allein erfüllt diese Anforderung nicht.
Wird eine Absauganlage dennoch für belastetes Material wie Asbest oder Schimmel genutzt, fällt eine Kontaminierungsgebühr von 200,00 € netto an, zzgl. Ersatz aller Filter zum Neupreis. Bitte weisen Sie uns vor der Anmietung auf eine mögliche Kontaminierung hin.
Wann fallen Fahrtkosten an?
Fahrtkosten fallen für alle Kunden an – etwa bei Sondereinsätzen wie Bergung oder Reparatur vor Ort. Die Abrechnung erfolgt viertelstündlich ab Abfahrt bis zur Rückkehr an unser Lager. Lieferung und Abholung von Mietgeräten sowie die Lieferung von Mietgeräten per Spedition, sind davon unabhängig und gelten ausschließlich für Gewerbekunden.