AGB – Welche Bedingungen gelten für mich?
Für Verbraucher, also Privatpersonen, gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen für Verbraucher.
Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen für Geschäftskunden. Maßgeblich ist, in welcher Eigenschaft Sie den Vertrag schließen.
- Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen für Verbraucher
- Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen B2B
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen für Verbraucher
für vor Ort geschlossene Mietverträge und den Verkauf von Zubehör und Verbrauchsartikeln
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verbraucher, die den Mietvertrag persönlich am Geschäftssitz von Tool Rental schließen. Eingaben im Webshop sowie Anfragen per Telefon oder E-Mail sind unverbindliche Reservierungsanfragen und noch kein Mietvertrag. Preise, Mengen und gerätespezifische Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus den einzelnen Artikelpositionen im Mietvertrag. Versand und Lieferung an Verbraucher werden nicht angeboten.
TEIL A Vertragsschluss und Mietgegenstand
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsunterlagen
(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen Tool Rental, Inhaber Benjamin Salm, Am Altenbruch 13a, 40822 Mettmann, und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB über die Vermietung von Maschinen, Geräten und Zubehör. Für den Verkauf von Zubehör- und Verbrauchsartikeln gilt ergänzend § 16. Verträge mit Unternehmern richten sich ausschließlich nach den gesonderten B2B-AGB.
(2) Für den einzelnen Vertrag gelten in folgender Reihenfolge: individuell ausgehandelte Vereinbarungen, der vor Ort unterzeichnete Mietvertrag, diese Verbraucher-AGB, die gesonderten Regelungen zur Haftungsbegrenzung, soweit sie für das betreffende Gerät im Mietvertrag gebucht sind und nur hinsichtlich Gegenstand und Umfang der Haftungsbegrenzung, sowie die bei Vertragsschluss bezeichnete Zusatzpreisliste. Die Zusatzpreisliste wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss ausgehändigt oder am Geschäftssitz zur Einsichtnahme bereitgehalten; ihre Fassung wird im Mietvertrag bezeichnet und der Erhalt dort bestätigt.
(3) Die Angaben der einzelnen Artikelpositionen im Mietvertrag sind Vertragsinhalt und gehen diesen AGB vor. Dazu gehören insbesondere Mietpreise und Preisstufen einschließlich des jeweils maßgeblichen Tagesmietpreises, Kaution, Haftungsklasse und Selbstbeteiligung, Abrechnungsmodalitäten für Verbrauchsmaterial und Schleifmittel sowie gerätespezifische Einsatz-, Ausstattungs- und Rückgabevorgaben.
(4) Gerätespezifische Einsatz-, Bedien-, Wartungs- und Sicherheitshinweise sowie die vor Vertragsschluss zugänglich gemachte Bedienungsanleitung sind für die Nutzung verbindlich. Vertragliche Einsatzbeschränkungen dürfen den vom Hersteller zugelassenen Bereich weiter einschränken; sicherheitsrelevante Herstellervorgaben bleiben unberührt.
(5) Übergabe- und Rückgabedokumentation halten tatsächliche Angaben wie Zustand, Seriennummer, Zubehör und Zählerstände fest. Sie ersetzen den Mietvertrag nicht.
§ 2 Reservierungsanfrage und Vertragsschluss vor Ort
(1) Produktdarstellungen, Preisangaben, Mietpreisrechner, Verfügbarkeitsanzeigen, Merk- und Auswahllisten sowie Reservierungsfunktionen im Webshop sind keine Angebote auf Abschluss eines Mietvertrags, sondern Aufforderungen zur Abgabe einer Reservierungsanfrage. Eine Eingabe des Verbrauchers im Webshop sowie eine Anfrage per Telefon oder E-Mail ist ausschließlich eine unverbindliche Reservierungsanfrage und keine Bestellung.
(2) Eine von Tool Rental versandte Reservierungs- und Konditionsbestätigung ist kein Vertragsangebot und keine Zusage, einen Mietvertrag zu schließen. Sie gibt die für den angefragten Zeitraum vorgesehenen Konditionen wieder und dokumentiert, dass das bezeichnete Gerät für diesen Zeitraum vorgemerkt ist. Eine Bestätigung, Zusage oder Annahmeerklärung des Verbrauchers in Textform, per E-Mail oder über den Webshop führt nicht zum Vertragsschluss und verpflichtet ihn weder zur Abholung noch zur Zahlung.
(3) Der Mietvertrag kommt ausschließlich bei persönlicher Anwesenheit des Verbrauchers am Geschäftssitz von Tool Rental durch Unterzeichnung des Mietvertrags, spätestens durch Übergabe des Mietgegenstands zustande. Ein Fernabsatzvertrag über die Miete kommt daher nicht zustande.
(4) Ob ein Mietvertrag geschlossen wird, entscheidet sich erst bei persönlicher Anwesenheit am Geschäftssitz. Ein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags besteht nicht. Tool Rental teilt dem Verbraucher unverzüglich mit, wenn ein vorgemerktes Gerät nicht mehr zur Verfügung steht.
(5) Der Verbraucher kann eine Vormerkung jederzeit kostenfrei absagen. Erscheint er nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholtermin und meldet sich nicht telefonisch oder per E-Mail, entfällt die Vormerkung und Tool Rental darf das Gerät anderweitig vergeben. Meldet er sich innerhalb dieser Frist, bleibt die Vormerkung bis zum Ende des Geschäftstages bestehen.
(6) Kann Tool Rental das reservierte Gerät nicht bereitstellen, kann es ein technisch gleichwertiges Gerät anbieten. Der Verbraucher entscheidet vor Ort, ob er dieses Angebot annimmt.
§ 3 Identität Anschrift und Zahlung
(1) Vor Vertragsschluss muss der Verbraucher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit aktueller deutscher Meldeanschrift vorlegen. Enthält der Ausweis keine aktuelle Anschrift, ist zusätzlich ein amtlicher Melderegister- oder Wohnsitznachweis vorzulegen, der nicht älter als drei Monate ist. Ohne diesen Nachweis wird kein Mietvertrag geschlossen.
(2) Der Mietvertrag wird nur mit der bei Abholung persönlich anwesenden und unterzeichnenden Person geschlossen. Eine Abholung durch einen nicht selbst als Mieter auftretenden Dritten ist ausgeschlossen.
(3) Die Rückgabe kann durch eine vom Verbraucher beauftragte Person erfolgen. Diese ist bevollmächtigt, das Rückgabeprotokoll zu unterzeichnen und die dort festgehaltenen tatsächlichen Angaben zu bestätigen; Vertragsänderungen kann sie nur mit gesonderter Vertretungsmacht vereinbaren. Der Verbraucher hat ihr Verhalten nach § 278 BGB zu vertreten.
(4) Miete, vereinbarte Nebenkosten und Kaution sind bei Abschluss des Mietvertrags vor Ort und vor Übergabe des Mietgegenstands zu zahlen. Eine Vorleistungspflicht vor dem Abholtermin besteht nicht. Tool Rental kann die angebotene Zahlungsart und die Höhe der Kaution nach Gerätewert, Mietdauer, Auftragsumfang und Bonität festlegen; Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Tool Rental.
(5) Tool Rental kann den Abschluss der Regelungen zur Haftungsbegrenzung zur Bedingung des Mietvertrags machen. Verzichtet der Verbraucher auf sie, muss er vor Übergabe den Nachweis eines vergleichbaren eigenen Versicherungsschutzes für den Mietgegenstand vorlegen. Ohne diesen Nachweis wird kein Mietvertrag geschlossen.
(6) Schließen mehrere Personen den Mietvertrag gemeinsam, haften sie als Gesamtschuldner.
§ 4 Mietgegenstand Einsatz und Einsatzort
(1) Mietgegenstand, Zubehör, Einsatzort und vereinbarter Einsatzzweck ergeben sich aus dem Mietvertrag und den dort bezeichneten gerätespezifischen Angaben. Der Verbraucher muss vor Vertragsschluss alle für Auswahl, Anschluss, Untergrund, Transport und Bedienung wesentlichen Angaben vollständig mitteilen.
(2) Die Auswahl des passenden Geräts und Werkzeugs bleibt Sache des Verbrauchers, sofern Tool Rental nicht auf Grundlage vollständiger Angaben die Eignung für einen konkreten Einsatz ausdrücklich als Beschaffenheit bestätigt hat. Eine Beratung bei Abholung ist unverbindlich und ersetzt die Prüfung des konkreten Einsatzfalls nicht.
(3) Der Mietgegenstand darf ausschließlich in Deutschland und am im Mietvertrag angegebenen Einsatzort verwendet werden. Ein Wechsel des Einsatzorts ist vorab anzuzeigen und bedarf der Bestätigung von Tool Rental in Textform; eine Bestätigung per E-Mail oder SMS genügt. Eine gebuchte Haftungsbegrenzung entfällt für Schadenereignisse außerhalb des vereinbarten Einsatzorts.
(4) Untervermietung ist nur mit vorheriger Zustimmung von Tool Rental in Textform zulässig. Verpfändung, Sicherungsübereignung und jede sonstige Weitergabe an Dritte sind ausgeschlossen. Die Nutzung durch Haushaltsangehörige und vom Verbraucher beauftragte Personen bleibt zulässig, wenn diese die Anforderungen dieser Bedingungen erfüllen.
TEIL B Mietzeit Preise und Kaution
§ 5 Mietbeginn Mietende und Verlängerung
(1) Die Mietzeit beginnt mit dem im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt, nicht jedoch vor Vertragsschluss oder Übergabe. Sie endet mit vollständiger Rückgabe am vereinbarten Ort, frühestens mit Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit. Eine vorzeitige Rückgabe vermindert die vereinbarte Miete nur, wenn Tool Rental einer Verkürzung zustimmt oder das Gesetz eine Anrechnung ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Vorteile verlangt.
(2) Eine Verlängerung muss angefragt werden, sobald der Mehrbedarf absehbar ist. Bei einer Mietdauer ab drei Werktagen muss die Anfrage spätestens 48 Stunden vor Mietende, bei kürzerer Mietdauer spätestens bis zum Geschäftsschluss des vorangehenden Werktags telefonisch oder per E-Mail eingehen. Sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und gilt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch Tool Rental.
(3) Eine Überschreitung der vereinbarten Rückgabezeit um höchstens 30 Minuten bleibt ohne zusätzliche zeitbezogene Berechnung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verbraucher die Verspätung zuvor angezeigt hat. Die Toleranz verschiebt das Mietende nicht. Wird sie überschritten, gilt der nachfolgende Abrechnungszeitraum ab dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt als angefangen.
(4) Bleibt die vollständige Rückgabe nach Ablauf der Toleranz ohne bestätigte Verlängerung aus, schuldet der Verbraucher je Mietgegenstand und je angefangene 24 Stunden insgesamt 150 % des für diesen Mietgegenstand zuletzt vereinbarten Tagesmietpreises. Davon entfallen 100 % auf die Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB und 50 % auf eine Vertragsstrafe wegen schuldhafter Vorenthaltung. Die Vertragsstrafe entfällt, soweit der Verbraucher die Verspätung nicht zu vertreten hat, und wird auf einen weitergehenden konkret nachgewiesenen Verzögerungsschaden angerechnet. Tool Rental behält sich die Vertragsstrafe bei der Rücknahme des Mietgegenstands vor.
(5) Gibt der Verbraucher den Mietgegenstand trotz Fälligkeit nicht zurück, kann Tool Rental ihn nach vorheriger Ankündigung auf Kosten des Verbrauchers abholen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Der Verbraucher muss während der Mietzeit und bis zur vollständigen Rückgabe unter den zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten erreichbar sein.
(6) Eine eigenmächtige Verlängerung führt nicht zu einer günstigeren Preisstufe. Eine gebuchte Haftungsbegrenzung endet mit dem vereinbarten oder von Tool Rental bestätigten Mietende und erfasst eine eigenmächtige Weiternutzung nicht.
§ 6 Preise Betriebsstunden und Zahlung
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die im Mietvertrag ausgewiesenen Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Eine Zusatzpreisliste gilt nur in der bei Vertragsschluss bezeichneten Fassung; spätere Preisänderungen wirken nicht auf den geschlossenen Vertrag.
(2) Ein Miettag umfasst höchstens 24 Stunden und bis zu acht Betriebsstunden. Nicht genutzte Betriebsstunden verfallen und sind nicht auf andere Miettage übertragbar. Jede zusätzliche Betriebsstunde wird mit einem Achtel des für den Mietgegenstand ausgewiesenen Tagesmietpreises berechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Zusätzliche Betriebsstunden werden anhand des Betriebsstundenzählers oder einer gleichwertigen Aufzeichnung der Laufzeit des Arbeitsmotors ermittelt. Ist der Mietgegenstand weder mit einem Betriebsstundenzähler noch mit einer gleichwertigen Aufzeichnung ausgestattet, wird kein Betriebsstundenzuschlag berechnet; in diesem Fall umfasst ein Miettag höchstens 24 Stunden. Ob ein Betriebsstundenzähler vorhanden ist, wird im Übergabedokument festgehalten.
(3) Ein Wochenendtarif gilt nur, wenn er für das konkrete Gerät ausdrücklich angeboten und vereinbart ist. Er umfasst den Zeitraum Freitag 10 Uhr bis Montag 9 Uhr; die Berechnung ergibt sich aus der Artikelposition. Enthalten sind der Freitag und der Samstag mit je acht Betriebsstunden. Der Sonntag ist nicht enthalten; wird der Mietgegenstand am Sonntag genutzt oder zu Arbeitszwecken eingesetzt, wird hierfür ein zusätzlicher Miettag zum Grundpreis ohne Rabatt berechnet.
(4) Samstage werden stets als Miettag berechnet. Sonntage sowie gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen werden nicht als Miettag berechnet, wenn der Mietgegenstand an diesem Tag weder genutzt noch zu Arbeitszwecken eingesetzt wurde. Ein Transport zum oder vom Einsatzort sowie Bewegungen, die der Sicherung des Mietgegenstands dienen, gelten nicht als Nutzung. Der Verbraucher teilt die nicht genutzten Tage spätestens bei Rückgabe mit. Tool Rental darf die Angabe anhand des Betriebsstundenzählers, der Aufzeichnung der Laufzeit des Arbeitsmotors sowie vorhandener Standort- und Telematikdaten überprüfen; eine unrichtige Angabe berechtigt zur Nachberechnung.
(5) Wird die Mietdauer einvernehmlich geändert, gilt die für die tatsächliche Dauer maßgebliche Preisstufe; eine von Tool Rental bestätigte Verlängerung kann damit auch zu einer günstigeren Staffel führen. Bei einer eigenmächtigen Verlängerung besteht kein Anspruch auf eine günstigere Staffel.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. Pauschale Mahnkosten werden nicht berechnet.
(7) Der Verbraucher kann mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen und wegen solcher Forderungen Zurückbehaltungsrechte ausüben. Wegen sonstiger Gegenforderungen darf er am Eigentum von Tool Rental kein Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht ausüben.
§ 7 Kaution
(1) Die im Mietvertrag ausgewiesene Kaution ist eine Sicherheit und weder Selbstbeteiligung noch Haftungsobergrenze. Sie kann je Auftrag nach Gerätewert, Mietdauer, Bonität und Risiko bestimmt werden und daher niedriger oder höher als eine Selbstbeteiligung sein. Eine Websiteangabe mit dem Zusatz ab bezeichnet nur eine mögliche Untergrenze.
(2) Die Kaution sichert die Ansprüche aus dem konkreten Mietverhältnis. Tool Rental verrechnet sie vorrangig mit Ansprüchen wegen Beschädigung, Verlust oder unvollständiger Rückgabe des Mietgegenstands und erst nachrangig mit Miete, Nutzungsentschädigung und sonstigen Entgelten. Der Verbraucher kann nicht verlangen, dass fällige Forderungen von Tool Rental während der Mietzeit aus der Kaution getilgt werden.
(3) Bestehen nach vollständiger Rückgabe keine Ansprüche, wird die Kaution bei Bar- oder Kartenleistung grundsätzlich unverzüglich und bei Überweisung mit dem nächsten Zahlungslauf, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, zurückgezahlt.
(4) Besteht ein konkreter Schadenverdacht, darf Tool Rental nur den zur Sicherung voraussichtlicher Ansprüche angemessenen Betrag zurückbehalten und muss den unstreitigen Rest freigeben. Erfordert die Prüfung eine Hersteller- oder Werkstattdiagnose, informiert Tool Rental über Grund und erwartete Dauer.
§ 8 Kündigung und Herausgabe
(1) Ist eine feste Mietzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung während dieses Zeitraums ausgeschlossen. Ist keine feste Mietzeit vereinbart oder ist sie abgelaufen, kann der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Tool Rental liegt insbesondere vor, wenn der Verbraucher trotz Abmahnung erheblich vertragswidrig nutzt, den Mietgegenstand unbefugt weitergibt oder fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet. Abmahnung oder Fristsetzung sind nur entbehrlich, soweit das Gesetz dies zulässt.
(3) Nach Beendigung des Mietvertrags ist der Mietgegenstand unverzüglich vollständig herauszugeben. Kommt der Verbraucher der Herausgabepflicht nicht nach oder droht ein erheblicher Verlust, kann Tool Rental die Herausgabe verlangen und die gesetzlich zulässigen Sicherungs- und Rückholmaßnahmen treffen. Das Betreten nicht öffentlich zugänglicher Grundstücke oder Räume erfolgt nur mit Einwilligung des Berechtigten oder auf gesetzlicher Grundlage.
(4) Notwendige Rückhol-, Sicherungs- und Rechtsverfolgungskosten trägt der Verbraucher, soweit er deren Entstehung schuldhaft verursacht hat und sie gesetzlich ersatzfähig sind. Ansprüche nach § 5 Absatz 4 bleiben unberührt.
TEIL C Übergabe Nutzung Mängel und Rückgabe
§ 9 Übergabe Anleitung und Transport
(1) Bei Übergabe werden mindestens Mietgegenstand, Serien- oder Gerätenummer, Zubehör, erkennbare Vorschäden und vorhandene Betriebsstundenzähler dokumentiert. Fotos können die Dokumentation ergänzen.
(2) Der Verbraucher prüft Identität, Vollständigkeit und äußerlich erkennbaren Zustand und lässt Abweichungen im Mietvertrag vermerken. Verborgene Mängel meldet er unverzüglich nach Entdeckung. Die Unterzeichnung bestätigt die im Übergabedokument festgehaltenen Angaben zu Vollständigkeit und äußerlich erkennbarem Zustand; eine Bestätigung der Mängelfreiheit ist damit nicht verbunden.
(3) Tool Rental weist auf die digitale Bedienungsanleitung hin und bietet eine Papierfassung an. Im Mietvertrag wird festgehalten, ob der Verbraucher die Papierfassung erhalten oder nicht verlangt hat. Er muss die Anleitung vor Benutzung lesen und allen weiteren zulässigen Bedienpersonen zugänglich machen.
(4) Eine Einweisung ersetzt nicht die Bedienungsanleitung, erforderliche Fachkunde oder die eigenständige Prüfung des Einsatzorts.
(5) Der Verbraucher ist bei Abholung für ein geeignetes Transportmittel, ausreichende Nutzlast und fachgerechte Ladungssicherung verantwortlich. Unterstützt Tool Rental das Be- oder Entladen, ist dies eine gesondert zu vereinbarende und zu vergütende Nebenleistung; die Haftung richtet sich nach § 15. Hinweise oder Mithilfe von Tool Rental entbinden den Verbraucher nicht von seiner Verantwortung für Nutzlast, Ladungssicherung und Transportfähigkeit.
§ 10 Sorgfalt Betrieb und Sicherung
(1) Der Verbraucher muss den Mietgegenstand sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden. Er muss insbesondere
a) nur geeignete und eingewiesene Personen bedienen lassen und sämtliche Bedien-, Sicherheits- und Unfallverhütungshinweise beachten;
b) vor jedem Einsatz Gerät, Anschlussmittel, Untergrund und Arbeitsbereich auf erkennbare Gefahren, Fremdkörper, Bolzen, Anker, Kanten, Leitungen und sonstige Störer prüfen;
c) vorgeschriebene Wartungs-, Schmier-, Filter-, Entleerungs- und Reinigungsschritte mit geeigneten Betriebsstoffen durchführen und eine Überlastung vermeiden;
d) bei Störung, Warnanzeige, Blockade, ungewöhnlichem Geräusch oder Vibration, Rauch oder Undichtigkeit den Betrieb sofort einstellen und Tool Rental telefonisch oder per E-Mail informieren;
e) den Mietgegenstand vor Nässe, Kälte und übermäßiger direkter Sonneneinstrahlung schützen; und
f) den Mietgegenstand gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung sichern. Bei Nichtbenutzung ist er unter Verschluss zu nehmen. Maschinen sind, soweit möglich, zusätzlich mit einem Schloss gegen Wegnahme zu sichern; ist das physisch nicht möglich, ist der Arbeits- oder Außenbereich durch Bauzäune mit Sicherheitsklemmen zu sichern. Handgeführte Geräte und Werkzeuge dürfen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, ausgenommen in einem abgeschlossenen Raum außerhalb der Sichtweite Dritter. Eine Aufbewahrung im Fahrzeug ist nur zwischen 6:00 und 22:00 Uhr und nur kurzzeitig zulässig. Anhänger sind zusätzlich an unbeweglichen Sachen zu befestigen und mit einem Deichsel- oder Anhängerschloss zu sichern.
(2) Eigenmächtige Reparaturen, Veränderungen, Softwareeingriffe und das Entfernen, Abschirmen, Deaktivieren oder Umgehen von Schutz-, Eigentums-, Ortungs- oder Sicherheitseinrichtungen sind unzulässig. Notmaßnahmen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren sind zulässig und zu dokumentieren.
(3) Erforderliche Genehmigungen, geeignete Strom- und Medienanschlüsse, Absperrungen sowie die Eignung und Tragfähigkeit des Einsatzorts liegen im Verantwortungsbereich des Verbrauchers, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.
(4) Ein Einsatz für Asbest, Schimmel oder andere gesundheits- oder umweltgefährdende Stoffe ist ausgeschlossen. Die Mietgegenstände sind hierfür weder geeignet noch nach TRGS 519 zugelassen. Bei Zuwiderhandlung werden die Kontaminierungspauschale und der Austausch sämtlicher Filter nach der Zusatzpreisliste berechnet; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(5) Pfändungen, Beschlagnahmen, Unfälle, Ansprüche Dritter, Änderungen des Einsatzorts sowie ein eigener Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind Tool Rental unverzüglich mitzuteilen. Der Verbraucher weist Dritte, insbesondere Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter, auf das Eigentum von Tool Rental hin.
(6) Tool Rental kann den Zustand des Mietgegenstands bei berechtigtem Anlass nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist besichtigen oder vom Verbraucher aktuelle Lichtbilder des Mietgegenstands verlangen. Der Verbraucher ermöglicht die Besichtigung zu einem gemeinsam abgestimmten Zeitpunkt, soweit ihm dies zumutbar ist und Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Die Besichtigung erfolgt auf Kosten von Tool Rental, es sei denn, sie führt zur Feststellung einer Pflichtverletzung des Verbrauchers.
§ 11 Mängel Störungen und Stillstand
(1) Mängel und Störungen sind unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu melden. Der Betrieb ist einzustellen, wenn sonst ein weiterer Schaden oder eine Gefahr droht. Tool Rental muss Gelegenheit zur Prüfung und Abhilfe erhalten.
(2) Tool Rental kann den Weiterbetrieb des Mietgegenstands untersagen, wenn nach dem gemeldeten oder erkennbaren Zustand weitere Schäden oder Gefahren drohen. Die Anweisung kann telefonisch oder in Textform erteilt werden und ist bis zu ihrer Aufhebung verbindlich.
(3) Tool Rental entscheidet, ob das Gerät geprüft, abgeholt, repariert oder durch ein geeignetes Gerät ersetzt wird. Der Verbraucher darf eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung nur nach vorheriger Freigabe oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen selbst veranlassen. Eine gebuchte Haftungsbegrenzung gilt für ein Ersatzgerät fort; die bisherige Haftungsklasse und Selbstbeteiligung bleiben maßgeblich, soweit die Klasse des Ersatzgeräts für den Verbraucher nicht günstiger ist.
(4) Hat Tool Rental eine Instandsetzung durch den Verbraucher oder einen von ihm beauftragten Dritten freigegeben, umfasst die Freigabe ausschließlich die fachgerechte und vollständige Beseitigung des gemeldeten Mangels. Der Verbraucher zeigt den Abschluss der Arbeiten unverzüglich an und weist sie auf Verlangen nach. Bis zur Anzeige des Abschlusses darf der Mietgegenstand nicht wieder in Betrieb genommen werden. Tritt der Mangel erneut auf, ist der Betrieb sofort einzustellen und Tool Rental unverzüglich zu informieren.
(5) Beruht der Stillstand auf einem vom Verbraucher nicht zu vertretenden Mangel, bleiben seine gesetzlichen Rechte auf Abhilfe, Mietminderung, Kündigung und Schadenersatz unberührt.
(6) Beruht der Stillstand auf einem vom Verbraucher zu vertretenden Umstand, bleiben Miete und ersatzfähige Folgekosten geschuldet. Die reine Reparaturzeit nach Mietende wird nicht als Miete fortberechnet.
(7) Die verschuldensunabhängige Haftung von Tool Rental für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, soweit Tool Rental den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. § 15 bleibt unberührt; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt bestehen. Die übrigen Mängelrechte des Verbrauchers, insbesondere Abhilfe, Mietminderung und Kündigung, bleiben unberührt.
§ 12 Rückgabe Reinigung und Zubehör
(1) Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, mit allen Schlüsseln, Unterlagen, Anbau- und Zubehörteilen, entleert, transportfähig und entsprechend den gerätespezifischen Vorgaben gereinigt und geladen am Geschäftssitz von Tool Rental zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt innerhalb der regulären Geschäftszeiten; eine Rückgabe außerhalb bedarf der vorherigen Zustimmung. Ist ein Schaden gemeldet oder erkennbar, geht die Sicherung des Schadensbilds der Reinigungspflicht vor: Der Mietgegenstand ist dann nur so weit zu reinigen, wie dies ohne Veränderung des Schadensbilds möglich ist, und Rückstände des bearbeiteten Materials am oder im Gerät sind zu belassen. Eine hierdurch erforderliche Reinigung durch Tool Rental wird nicht als Pflichtverletzung, sondern nach Absatz 5 berechnet.
(2) Verbrauchte oder fehlende Verbrauchsmaterialien, Schleifmittel und vereinbarte Betriebsstoffe werden nach der jeweiligen Artikelposition im Mietvertrag oder nach der Zusatzpreisliste berechnet. Normale Abnutzung bleibt außer Ansatz.
(3) Die Rückgabe ist erst mit tatsächlicher Entgegennahme durch Tool Rental abgeschlossen. Ein unbeaufsichtigtes Abstellen auf dem Gelände genügt nur nach vorheriger Zustimmung. Bis zur tatsächlichen Entgegennahme bleibt der Verbraucher zur Obhut über den Mietgegenstand verpflichtet.
(4) Tool Rental prüft den Mietgegenstand bei Rückgabe, soweit dies im gewöhnlichen Geschäftsgang möglich ist. Die Entgegennahme und ein zunächst nicht vermerkter Schaden schließen Ansprüche wegen verdeckter, verschmutzungsbedingt nicht erkennbarer oder nur technisch feststellbarer Schäden nicht aus. Tool Rental dokumentiert und meldet diese nach Entdeckung ohne schuldhaftes Zögern.
(5) Erforderliche Reinigung, Rückgabeaufarbeitung, Prüfung und Reparatur werden nach der einbezogenen Zusatzpreisliste oder nach erforderlichem und angemessenem Aufwand berechnet. Bei pauschalierten Schaden- oder Kostenpositionen bleibt dem Verbraucher der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist.
(6) Bei fehlendem oder irreparabel beschädigtem Zubehör kann der erforderliche Wiederbeschaffungspreis verlangt werden; Restwert und Vorteilsausgleich werden berücksichtigt. Fehlt ein für den Betrieb wesentliches Zubehörteil, ist die Rückgabe insoweit unvollständig. Weitere Nutzungsentschädigung oder Mietausfall kann nur verlangt werden, soweit die fehlende Betriebsbereitschaft hierauf beruht und der Verbraucher die Verzögerung zu vertreten hat.
(7) Der Verbraucher erhält auf Verlangen Gelegenheit, einen dokumentierten Schaden zu besichtigen, soweit Beweissicherung, Sicherheit und Reparaturablauf dies zulassen.
TEIL D Schaden Haftung und Schlussbestimmungen
§ 13 Haftung des Verbrauchers und Haftungsbegrenzung
(1) Der Verbraucher haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder von ihm eingesetzte Personen schuldhaft durch eine Pflichtverletzung verursachen. Diese AGB begründen keine verschuldensunabhängige Haftung.
(2) Ohne wirksam gebuchte Haftungsbegrenzung richtet sich die Ersatzpflicht nach dem gesamten gesetzlich ersatzfähigen Schaden. Die Kaution begrenzt die Haftung nicht.
(3) Für die Darlegungs- und Beweislast gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Vermutung des § 280 Absatz 1 Satz 2 BGB und die von der Rechtsprechung entwickelte Verteilung der Beweislast nach Gefahren- und Obhutsbereichen bleiben unberührt. Der Verbraucher muss im Rahmen seiner gesetzlichen Erklärungspflichten zu Umständen aus seinem eigenen Wahrnehmungs- und Obhutsbereich wahrheitsgemäß und konkret vortragen. Dazu gehören insbesondere das bearbeitete Material, die eingesetzte Werkzeugbestückung, die durchgeführten Vorprüfungen und der Zustand des Einsatzorts. Bei der Rückgabe am oder im Mietgegenstand vorgefundene Materialrückstände und Zählerstände sind Beweismittel, jedoch keine unwiderlegbare Feststellung.
(4) Reparaturkosten können durch Rechnung, Hersteller- oder Werkstattdiagnose oder nachvollziehbaren Kostenvoranschlag belegt werden. Bei Verlust, Zerstörung oder wirtschaftlichem Totalschaden richtet sich der Ersatz nach dem Zeitwert, also dem Wiederbeschaffungswert eines Geräts gleicher Art und Güte, abzüglich des Restwerts. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert unmittelbar vor dem Schaden abzüglich des Restwerts übersteigen. Umsatzsteuer ist nur ersatzfähig, soweit sie tatsächlich anfällt und gesetzlich geschuldet ist. Drittleistungen und Restwerte werden angerechnet.
(5) Der Verbraucher und Tool Rental müssen den Schaden im jeweils zumutbaren Umfang mindern. Tool Rental muss wirtschaftlich vertretbare Reparatur-, Transport- und Verwertungswege wählen.
(6) Die entgeltliche Haftungsbegrenzung ist keine Versicherung und gilt nicht automatisch. Sie muss vor Übergabe im Mietvertrag für das einzelne Gerät ausdrücklich als gebucht ausgewiesen sein; außerdem müssen Haftungsklasse, Selbstbeteiligung je Schadenfall und Entgelt angegeben sein. Inhalt und Grenzen ergeben sich aus den gesonderten Regelungen zur Haftungsbegrenzung in der bei Vertragsschluss bezeichneten Fassung; bei Widersprüchen gehen diese Regelungen nur hinsichtlich Gegenstand und Umfang der Haftungsbegrenzung vor.
(7) Die Haftungsbegrenzung erfasst ausschließlich reparable Beschädigungen des Mietgegenstands. Diebstahl, Verlust und Totalschaden sind nicht erfasst; insoweit haftet der Verbraucher nach Absatz 4 auf den Zeitwert. Hierauf wird im Mietvertrag gesondert hingewiesen. Die Kaution bleibt unabhängig; ausgeschlossene Teile und Kosten außerhalb der Begrenzung können zusätzlich zur Selbstbeteiligung geschuldet sein.
(8) Machen Dritte wegen eines vom Verbraucher schuldhaft verursachten Betriebs oder Einsatzes Ansprüche gegen Tool Rental geltend, stellt der Verbraucher Tool Rental im Umfang seiner Verantwortlichkeit von berechtigten Ansprüchen frei.
§ 14 Schaden Verlust Diebstahl und Mitwirkung
(1) Bei Beschädigung, Unfall, Brand, Verlust oder Diebstahlverdacht informiert der Verbraucher Tool Rental unverzüglich telefonisch oder per E-Mail, stellt den Betrieb bei drohender Schadenvergrößerung ein und dokumentiert Hergang, Zeitpunkt, Einsatzort, Bedienperson, bearbeiteten Untergrund, Sicherung und Schadensbild mit den vorhandenen Mitteln.
(2) Er übermittelt vorhandene Fotos, bewahrt beschädigte Teile bis zur Freigabe auf und lässt das Schadensbild bis zur Besichtigung möglichst unverändert; zwingende Sicherungsmaßnahmen sind zulässig und zu dokumentieren.
(3) Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub muss der Verbraucher unverzüglich persönlich bei einer zuständigen Polizeidienststelle Anzeige erstatten, die sofortige polizeiliche Erfassung veranlassen und das Aktenzeichen unverzüglich nach Erhalt an Tool Rental übermitteln. Eine ausschließlich online erstattete Anzeige oder bloße Online-Bearbeitungsnummer genügt nicht.
(4) Spätestens innerhalb von drei Werktagen übermittelt der Verbraucher eine schriftliche Stellungnahme zu Abstellort, Zeitpunkt, Sicherungsmaßnahmen, letzter Sichtung und Feststellung sowie vorhandene Fotos, sämtliche Schlüssel und Geräteunterlagen und auf Verlangen eine polizeiliche Bestätigung. Nur Tool Rental hat Zugriff auf vorhandene Standort- und Telematikdaten und stellt diese erforderlichenfalls der Polizei zur Verfügung.
(5) Tool Rental kann zur Aufklärung von Ursache, Hergang und Umfang eines Schadens konkrete Auskünfte, Unterlagen und Nachweise anfordern, insbesondere aussagekräftige Lichtbilder des bearbeiteten Untergrunds oder Werkstoffs, Angaben zur Art der Nutzung, zur eingesetzten Werkzeugbestückung und zu den durchgeführten Kontrollen. Die Anforderung erfolgt in Textform unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens fünf Werktagen. Der Verbraucher muss innerhalb dieser Frist antworten; kann er eine Angabe nicht machen, teilt er dies unter Angabe des Grundes mit. Tool Rental weist in der Anforderung darauf hin, dass eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieser Mitwirkungspflicht eine gebuchte Haftungsbegrenzung entfallen lassen oder mindern kann.
(6) Verletzt der Verbraucher eine Melde-, Anzeige- oder Mitwirkungspflicht nach diesem Paragraphen, haftet er für die daraus entstehenden Schäden in dem Umfang, in dem die Pflichtverletzung Feststellung, Minderung, Wiedererlangung oder Regulierung beeinträchtigt hat. Dazu gehört auch der Verlust oder die Kürzung eines Versicherungsschutzes von Tool Rental, der auf der unterbliebenen oder verspäteten Anzeige beruht. Die Folgen für eine gebuchte Haftungsbegrenzung richten sich nach den gesonderten Regelungen zur Haftungsbegrenzung.
(7) Der Verbraucher darf ohne Zustimmung von Tool Rental keine Ansprüche anerkennen oder Vergleiche über Eigentum oder Schaden am Mietgegenstand schließen. Zwingende Erklärungen gegenüber Polizei, Behörden und eigenen Versicherern bleiben zulässig. Hat der Verbraucher den Verlust des Mietgegenstands zu vertreten, bleibt die für eine feste Mietzeit vereinbarte Miete bis zum vereinbarten Mietende geschuldet; ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung werden angerechnet. Ein nach Diebstahl noch ausstehendes polizeiliches Aktenzeichen verlängert die Mietzeit nicht. Ein von Tool Rental unterhaltener Versicherungsschutz begründet keinen eigenen Anspruch des Verbrauchers. Leistungen eines Versicherers oder Dritten werden auf denselben Schaden angerechnet.
§ 15 Haftung von Tool Rental und Verjährung
(1) Tool Rental haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen, aufgrund einer übernommenen Garantie und nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Tool Rental nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verbraucher regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Tool Rental.
(4) Technische Angaben beruhen auf Herstellerangaben und dienen der unverbindlichen Orientierung. Eine Eignung für einen bestimmten Zweck wird nur geschuldet, soweit Tool Rental sie ausdrücklich in Textform zugesichert hat.
(5) Ansprüche des Verbrauchers gegen Tool Rental verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden, für Ansprüche aus arglistigem Verschweigen oder aus einer übernommenen Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(6) Zwingende gesetzliche Rechte des Verbrauchers wegen eines Mangels bleiben unberührt.
§ 16 Verkauf vor Ort
(1) Zubehör, Werkzeuge, Filter, Betriebs- und Verbrauchsmaterialien werden an Verbraucher ausschließlich vor Ort am Geschäftssitz verkauft. Ein Kaufvertrag kommt durch Einigung und Übergabe zustande. Ein Fernabsatzvertrag über Kaufartikel kommt nicht zustande.
(2) Es gelten die im Kaufvertrag ausgewiesenen Endpreise einschließlich Umsatzsteuer und die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Herstellergarantie besteht nur nach den Bedingungen des Herstellers und lässt gesetzliche Rechte unberührt. Die Abrechnung nach Verbrauch oder Verschleiß richtet sich nach der jeweiligen Artikelposition.
(3) Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt freiwillig und nur nach vorheriger Abstimmung. Rückgabefähig sind ausschließlich unbenutzte Kaufartikel, die uneingeschränkt für den Neuverkauf geeignet sind. Ein benutzter Kaufartikel ist nicht rückgabefähig; nach Verbrauch abgerechnetes Verbrauchsmaterial bleibt hiervon unberührt. Sonderanfertigungen sowie kundenspezifisch oder nicht lagerführend beschaffte Artikel sind ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.
§ 17 Kommunikation Datenschutz Recht und Wirksamkeit
(1) Vertraglich vorgesehene Meldungen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen, soweit nicht ausdrücklich Textform verlangt wird. Änderungen von Anschrift, Telefon oder E-Mail sind während einer laufenden Miete unverzüglich mitzuteilen.
(2) Tool Rental verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten, insbesondere zu Identitäts- und Bonitätsprüfung sowie zu Standort- und Telematikdaten, ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Tool Rental.
(3) Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Für Klagen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
ENDE der AGB für Verbraucher / Stand: 21.09.2026
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen B2B
für die Vermietung von Spezialgeräten an Unternehmer sowie den Verkauf von Zubehör und Verbrauchsartikeln
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer. Sie regeln Vertragsschluss, Einsatz, Rückgabe, Zahlung, Schäden und den von Tool Rental organisierten Speditionsversand. Preise, Mengen und gerätespezifische Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus den einzelnen Artikelpositionen in Angebot, Auftragsbestätigung und Mietvertrag. Eine Haftungsbegrenzung gilt nur, wenn sie für das einzelne Gerät ausdrücklich gebucht und die gesonderten Regelungen zur Haftungsbegrenzung einbezogen wurden.
TEIL A Vertragsgrundlagen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsunterlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen gelten für Verträge zwischen Tool Rental, Inhaber Benjamin Salm, Am Altenbruch 13a, 40822 Mettmann, und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten für die Vermietung von Maschinen, Geräten und Zubehör sowie ergänzend für den Verkauf von Zubehör- und Verbrauchsartikeln. Verträge mit Verbrauchern richten sich ausschließlich nach den gesonderten Verbraucher-AGB.
(2) Für den einzelnen Auftrag gelten in folgender Reihenfolge: individuell ausgehandelte Vereinbarungen, ein bei Übergabe geschlossener Mietvertrag, die Auftragsbestätigung, das vom Mieter unterzeichnete Angebot oder Bestellformular, diese AGB, die gesonderten Regelungen zur Haftungsbegrenzung, soweit sie für den betreffenden Mietgegenstand gebucht sind und nur hinsichtlich Gegenstand und Umfang der Haftungsbegrenzung, sowie die bei Vertragsschluss bezeichnete Zusatzpreisliste. Unter gleichrangigen Dokumenten geht das zeitlich spätere vor.
(3) Die Angaben der einzelnen Artikelpositionen in Angebot, Auftragsbestätigung und Mietvertrag sind Vertragsinhalt und gehen diesen AGB vor. Dazu gehören insbesondere Mietpreise und Preisstufen einschließlich des jeweils maßgeblichen Tagesmietpreises, Kaution, Haftungsklasse und Selbstbeteiligung, Abrechnungsmodalitäten für Verbrauchsmaterial und Schleifmittel, Versand- und Verpackungsentgelte, Aufpreise sowie gerätespezifische Einsatz-, Ausstattungs- und Rückgabevorgaben.
(4) Liefer-, Übergabe- und Rückgabedokumente halten insbesondere Identität, Zustand, Seriennummer, Zubehör, Zählerstände und tatsächliche Übergabevorgänge fest. Sie ändern den bereits geschlossenen Vertrag nur, wenn eine hierzu bevollmächtigte Person die Änderung ausdrücklich vereinbart.
(5) Die gerätespezifischen Einsatz-, Bedien-, Wartungs- und Sicherheitshinweise sowie die Bedienungsanleitung sind für die Nutzung verbindlich, sobald sie dem Mieter zugänglich gemacht worden sind, spätestens mit Übergabe des Mietgegenstands. Vertragliche Einsatzbeschränkungen dürfen den vom Hersteller zugelassenen Einsatzbereich weiter einschränken; sicherheitsrelevante Herstellervorgaben bleiben unberührt.
(6) Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur, wenn Tool Rental ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Eine vorbehaltlose Leistung oder Annahme einer Zahlung ist keine Zustimmung.
§ 2 Unternehmereigenschaft Identität und Vertretung
(1) Der Mieter bestätigt, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen. Er teilt Firma, Rechtsform, Geschäftsanschrift, Registerdaten, Rechnungsanschrift und vertretungsberechtigte Personen vollständig und richtig mit und zeigt Änderungen unverzüglich an.
(2) Der Mieter muss eine ladungsfähige Geschäfts- oder Meldeanschrift in Deutschland nachweisen. Tool Rental kann vor Vertragsschluss einen Registerauszug, eine Gewerbeanmeldung, einen amtlichen Lichtbildausweis oder einen gleichwertigen Identitäts- und Vertretungsnachweis verlangen.
(3) Holt eine andere Person den Mietgegenstand ab, muss der Mieter diese Person vorab eindeutig benennen. Die abholende Person weist sich in jedem Fall durch einen amtlichen Lichtbildausweis aus; Tool Rental kann zusätzlich einen Nachweis der Vollmacht verlangen. Die benannte Person darf eine ausländische Meldeanschrift haben.
(4) Eine vom Mieter benannte Abholperson sowie die zurückgebende Person sind bevollmächtigt, den Mietvertrag sowie Übergabe- und Rückgabeprotokolle für den Mieter zu unterzeichnen und die dort festgehaltenen Angaben zu bestätigen. Weitergehende Vertragsänderungen können sie nur mit gesonderter Vertretungsmacht vereinbaren. Der Mieter hat das Verhalten dieser Person nach § 278 BGB zu vertreten.
(5) Nach Vertragsschluss darf Tool Rental die Übergabe nur aus einem vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Grund verweigern, insbesondere wenn eine fällige Vorauszahlung oder Kaution fehlt, ein verlangter Nachweis nicht vorliegt, die abholende Person nicht benannt oder nicht identifizierbar ist oder eine nach § 8 fällige Zahlung nicht geleistet ist. Hat Tool Rental ein Zahlungsziel eingeräumt und ist es dadurch vorleistungspflichtig, bleibt das Leistungsverweigerungsrecht nach § 321 BGB unberührt.
§ 3 Angebot Bestellung und Vertragsschluss
(1) Darstellungen im Webshop, Verfügbarkeitsanzeigen, Preislisten und Auskünfte sind Aufforderungen zur Anfrage und keine verbindlichen Angebote.
(2) Angebote von Tool Rental sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die im Angebot bezeichneten Geräte sind zum Zeitpunkt der Angebotserstellung verfügbar; die Verfügbarkeit kann sich jederzeit ändern. Eine verbindliche Reservierung entsteht erst mit einer ausdrücklichen Zusage von Tool Rental. Die unterzeichnete Rücksendung eines Angebots oder Bestellformulars durch den Mieter ist eine verbindliche Bestellung zu den dort bezeichneten Konditionen und unter Einbeziehung der aufgeführten Vertragsdokumente.
(3) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von Tool Rental in Textform oder, falls früher, durch Übergabe des Mietgegenstands zustande. Weicht eine Auftragsbestätigung inhaltlich von der Bestellung ab, gilt sie als neues Angebot; der Vertrag kommt insoweit erst durch Bestätigung des Mieters oder widerspruchslose Entgegennahme des Mietgegenstands in Kenntnis der Abweichung zustande.
(4) Bei Vorkasse, Factoring und Speditionsversand kann Tool Rental die Bearbeitung und Bereitstellung von der fristgerechten Rücksendung der unterzeichneten Bestellung, vom vollständigen Eingang einer vereinbarten Kaution sowie von vereinbarten Nachweisen abhängig machen. Eine vereinbarte Kaution ist vor Übergabe oder, beim Speditionsversand, vor der Beauftragung der Spedition vollständig zu leisten.
(5) Tool Rental kann den Abschluss der Regelungen zur Haftungsbegrenzung zur Bedingung des Mietvertrags machen. Verzichtet der Mieter auf sie, muss er unverzüglich den Nachweis eines vergleichbaren eigenen Versicherungsschutzes für den Mietgegenstand beibringen. Ohne diesen Nachweis kann Tool Rental den Vertragsschluss verweigern oder vom Vertrag zurücktreten.
(6) Zustimmungen, Freigaben und Bestätigungen von Tool Rental nach § 4 Absatz 3, § 11 Absätze 2 und 3 sowie § 12 Absatz 3 bedürfen der Textform. Im Übrigen besteht ein Formerfordernis nur, soweit es in diesen AGB ausdrücklich bestimmt ist; telefonische und mündliche Vereinbarungen bleiben im Übrigen wirksam. Der Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleibt unberührt.
§ 4 Mietgegenstand Einsatz und Austausch
(1) Mietgegenstand, Zubehör, Einsatzort und vereinbarter Einsatzzweck ergeben sich aus den Vertragsunterlagen. Beruht eine Eignungsbestätigung von Tool Rental auf Angaben des Mieters, trägt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
(2) Die fachliche Auswahl von Gerät und Werkzeug bleibt Sache des Mieters, sofern Tool Rental nicht auf Grundlage vollständiger Angaben die Eignung für einen konkreten Einsatz ausdrücklich als Beschaffenheit bestätigt hat. Allgemeine Produktbeschreibungen und unverbindliche Beratung ersetzen keine Prüfung des konkreten Einsatzfalls.
(3) Nutzung und Verbringung des Mietgegenstands sind ausschließlich innerhalb Deutschlands und am angegebenen Einsatzort zulässig. Ein Standortwechsel ist vorab anzuzeigen und bedarf der Bestätigung von Tool Rental in Textform. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch schuldhaft verursachten Folgekosten, Schäden und behördlichen Maßnahmen; eine gebuchte Haftungsbegrenzung entfällt für Schadenereignisse außerhalb des vereinbarten Einsatzorts.
(4) Fällt der vereinbarte Mietgegenstand aus, wird er gestört oder ist er wegen Reparatur oder aus einem anderen Grund nicht verfügbar, darf Tool Rental während der Mietzeit ein technisch gleichwertiges Gerät austauschen. Seriennummer, Zubehör und Zählerstände des Austauschgeräts werden dokumentiert. Eine gebuchte Haftungsbegrenzung gilt für das Austauschgerät fort; die bisherige Haftungsklasse und Selbstbeteiligung bleiben maßgeblich, soweit die Klasse des Ersatzgeräts für den Mieter nicht günstiger ist.
TEIL B Mietzeit Preise Zahlung und Kaution
§ 5 Mietbeginn Mietende und Verlängerung
(1) Bei Selbstabholung beginnt die Mietzeit zum vereinbarten Bereitstellungszeitpunkt, sofern Tool Rental den Mietgegenstand vertragsgemäß bereitstellt; eine verspätete Abholung durch den Mieter verschiebt Mietbeginn und Mietende nicht. Fehlt ein bestimmter Bereitstellungszeitpunkt, beginnt die Mietzeit mit Übergabe. Für den Speditionsversand gilt § 17.
(2) Die Mietzeit endet mit vollständiger Rückgabe am vereinbarten Ort, frühestens jedoch mit Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit. Eine vorzeitige Rückgabe vermindert die vereinbarte Miete nur, wenn Tool Rental einer Verkürzung zustimmt oder das Gesetz eine Anrechnung ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Vorteile verlangt.
(3) Eine Verlängerung muss angefragt werden, sobald der Mehrbedarf absehbar ist. Bei einer vereinbarten Mietdauer ab drei Werktagen muss die Anfrage spätestens 48 Stunden vor Mietende, bei kürzerer Mietdauer spätestens bis zum Geschäftsschluss des vorangehenden Werktags telefonisch oder per E-Mail eingehen. Sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und gilt erst nach ausdrücklicher Bestätigung von Tool Rental.
(4) Ist Vorkasse vereinbart, wird eine bestätigte Verlängerung erst mit vollständigem Zahlungseingang wirksam. Tool Rental übersendet hierzu eine geänderte Auftragsbestätigung mit dem zu zahlenden Betrag; sie gilt als Angebot unter der Bedingung sofortiger Zahlung. Geht die Zahlung nicht unverzüglich ein, kommt keine Verlängerung zustande und die Mietzeit endet zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt; einer Mahnung bedarf es nicht.
(5) Eine Überschreitung der vereinbarten Rückgabezeit um höchstens 30 Minuten bleibt ohne zusätzliche zeitbezogene Berechnung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Mieter die Verspätung zuvor angezeigt hat. Die Toleranz verschiebt das Mietende nicht. Wird sie überschritten, gilt der nachfolgende Abrechnungszeitraum ab dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt als angefangen.
(6) Bleibt die vollständige Rückgabe nach Ablauf der Toleranz ohne bestätigte Verlängerung aus, schuldet der Mieter je Mietgegenstand und je angefangene 24 Stunden insgesamt 150 % des für diesen Mietgegenstand zuletzt vereinbarten Tagesmietpreises. Davon entfallen 100 % auf die Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB und 50 % auf eine Vertragsstrafe wegen schuldhafter Vorenthaltung. Die Vertragsstrafe entfällt, soweit der Mieter die Verspätung nicht zu vertreten hat, und wird auf einen weitergehenden konkret nachgewiesenen Verzögerungsschaden angerechnet. Tool Rental behält sich die Vertragsstrafe bei der Rücknahme des Mietgegenstands vor.
(7) Gibt der Mieter den Mietgegenstand trotz Fälligkeit nicht zurück, kann Tool Rental ihn nach vorheriger Ankündigung auf Kosten des Mieters abholen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Der Mieter muss während der Mietzeit und bis zur vollständigen Rückgabe unter den zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten erreichbar sein.
(8) Eine eigenmächtige Verlängerung führt nicht zu einer günstigeren Preisstufe. Eine gebuchte Haftungsbegrenzung endet mit dem vereinbarten oder von Tool Rental bestätigten Mietende und erfasst eine eigenmächtige Weiternutzung nicht.
§ 6 Nichtabnahme Stornierung Kündigung und Herausgabe
(1) Mit Vertragsschluss ist der Mieter zur Abnahme verpflichtet. Storniert er einen bereits geschlossenen Vertrag oder nimmt er einen vertragsgemäß bereitgestellten Mietgegenstand nicht ab, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Miete nach § 537 BGB unberührt. Tool Rental kann stattdessen den konkreten Mietausfall berechnen; wird dieser nicht konkret beziffert, wird pauschal ein Tagesmietpreis angesetzt. Ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet; eine infolge der Stornierung entfallende, bereits fest geplante Anschlussvermietung wird berücksichtigt. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Ist eine feste Mietzeit oder Mindestmietzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung während dieses Zeitraums ausgeschlossen. Danach kann eine unbefristete Tagesmiete zum nächsten Werktag, eine Wochenmiete mit zwei Werktagen und eine Monats- oder Langzeitmiete mit sieben Werktagen Frist gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts Abweichendes steht.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Tool Rental liegt insbesondere vor, wenn der Mieter trotz Abmahnung erheblich vertragswidrig nutzt, den Mietgegenstand unbefugt weitergibt, vereinbarte Sicherheiten nicht stellt oder fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet. Abmahnung oder Fristsetzung sind nur entbehrlich, soweit das Gesetz dies zulässt.
(4) Nach Beendigung des Mietvertrags ist der Mietgegenstand unverzüglich vollständig herauszugeben. Der Mieter darf wegen Gegenforderungen kein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht am Eigentum von Tool Rental ausüben, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder aus demselben Mietverhältnis stammt.
(5) Kommt der Mieter der Herausgabepflicht nicht nach oder droht ein erheblicher Verlust, kann Tool Rental die Herausgabe verlangen und die gesetzlich zulässigen Sicherungs- und Rückholmaßnahmen treffen. Notwendige Rückhol-, Sicherungs- und Rechtsverfolgungskosten trägt der Mieter, soweit er deren Entstehung schuldhaft verursacht hat und sie gesetzlich ersatzfähig sind. Ansprüche nach § 5 Absatz 6 bleiben unberührt.
§ 7 Mietpreise Preisstufen und Betriebsstunden
(1) Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Eine Zusatzpreisliste gilt nur in der bei Vertragsschluss bezeichneten Fassung. Spätere Preisänderungen wirken nicht auf den geschlossenen Vertrag.
(2) Ein Miettag umfasst höchstens 24 Stunden und bis zu acht Betriebsstunden. Nicht genutzte Betriebsstunden verfallen und sind nicht auf andere Miettage übertragbar. Jede zusätzliche Betriebsstunde wird mit einem Achtel des für den Mietgegenstand vereinbarten Tagesmietpreises berechnet, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Zusätzliche Betriebsstunden werden anhand des Betriebsstundenzählers oder einer gleichwertigen Aufzeichnung der Laufzeit des Arbeitsmotors ermittelt.
(3) Ein Wochenendtarif gilt nur, wenn er für das konkrete Gerät ausdrücklich angeboten und vereinbart ist. Er umfasst den Zeitraum Freitag 10 Uhr bis Montag 9 Uhr; die Berechnung ergibt sich aus der Artikelposition. Enthalten sind der Freitag und der Samstag mit je acht Betriebsstunden. Der Sonntag ist nicht enthalten; wird der Mietgegenstand am Sonntag genutzt oder zu Arbeitszwecken eingesetzt, wird hierfür ein zusätzlicher Miettag zum Grundpreis ohne Rabatt berechnet. Beim Speditionsversand ist der Wochenendtarif ausgeschlossen.
(4) Sonntage sowie gesetzliche Feiertage am vereinbarten Einsatzort werden nicht als Miettag berechnet, wenn der Mietgegenstand an diesem Tag weder genutzt noch zu Arbeitszwecken eingesetzt wurde. Der Mieter teilt die nicht genutzten Tage spätestens bei Rückgabe mit. Tool Rental darf die Angabe anhand des Betriebsstundenzählers, der Aufzeichnung der Laufzeit des Arbeitsmotors sowie vorhandener Standort- und Telematikdaten überprüfen; eine unrichtige Angabe berechtigt zur Nachberechnung.
(5) Wird die Mietdauer einvernehmlich geändert, gilt die für die tatsächliche Dauer maßgebliche Preisstufe; eine von Tool Rental bestätigte Verlängerung kann damit auch zu einer günstigeren Staffel führen. Bei einer eigenmächtigen Verlängerung besteht kein Anspruch auf eine günstigere Staffel.
§ 8 Zahlung Rechnung und Factoring
(1) Miete, vereinbarte Nebenkosten und Kaution sind grundsätzlich vor Übergabe fällig. Ein Zahlungsziel oder eine andere Zahlungsweise gilt nur, wenn sie im Vertrag ausdrücklich freigegeben ist.
(2) Über die Mietrechnung werden alle Positionen abgerechnet, die bei Vertragsschluss vereinbart waren oder sich nach Vertrag und Zusatzpreisliste berechnen lassen, insbesondere Miete, zusätzliche Betriebsstunden, Nutzungsentschädigung und Vertragsstrafe nach § 5 Absatz 6, Reinigung, Rückgabeaufarbeitung, Prüfung, Zubehör, Verbrauchsmaterial einschließlich fehlender Schleifmittel und Kaufartikel sowie Transportnachbelastungen. Bei freigegebener Rechnungszahlung beträgt das Zahlungsziel hierfür 30 Tage ab Rechnungsdatum, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
(3) Forderungen, die nicht Gegenstand des Mietvertrags waren, werden gesondert berechnet, insbesondere Reparaturkosten, Schadenersatz, der Wiederbeschaffungspreis fehlender oder beschädigter Anbau- und Zubehörteile sowie Ansprüche wegen Stornierung oder Nichtabnahme nach § 6 Absatz 1. Sie sind sofort und ohne Abzug unmittelbar an Tool Rental zu zahlen; ein Zahlungsziel wird hierfür nicht eingeräumt. Tool Rental verrechnet sie vorrangig mit einer vorhandenen Kaution nach § 9 Absatz 2.
(4) Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Für Entgeltforderungen schuldet der Mieter zusätzlich die Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB in Höhe von 40 Euro sowie die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten; die Pauschale wird auf einen Anspruch auf Ersatz von Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Weitere pauschale interne Mahnkosten werden nicht berechnet.
(5) Ist Factoring vereinbart, werden ausschließlich Mietrechnungen nach Absatz 2 über die auf der Rechnung bezeichnete Factoringgesellschaft abgerechnet. Nach Anzeige der Abtretung kann der Mieter insoweit nur an diese mit befreiender Wirkung zahlen. Kautionen sowie die gesondert berechneten Forderungen nach Absatz 3 werden nicht über das Factoring abgerechnet.
(6) Bei Langzeitmieten kann Tool Rental über bereits abgelaufene Mietzeiträume Zwischenrechnungen stellen. Eine Teilabrechnung beendet oder unterbricht den Mietvertrag nicht; der tatsächliche Besitz- und Rückgabestatus bleibt unberührt. Nach Mietende erfolgt eine Schlussabrechnung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Mietdauer und der endgültigen Preisstufe.
(7) Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis und gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 9 Kaution und Bonitätsprüfung
(1) Die im Vertrag ausgewiesene Kaution ist eine Sicherheit und weder Selbstbeteiligung noch Haftungsobergrenze. Sie kann nach Gerätewert, Mietdauer, Bonität, Auftragsumfang, Versand- und Schadenrisiko individuell festgelegt werden und darf daher niedriger oder höher als eine Selbstbeteiligung sein. Eine Websiteangabe mit dem Zusatz ab bezeichnet nur eine mögliche Untergrenze.
(2) Die Kaution sichert sämtliche Ansprüche aus dem konkreten Mietverhältnis. Tool Rental verrechnet sie vorrangig mit Ansprüchen wegen Beschädigung, Verlust oder unvollständiger Rückgabe des Mietgegenstands und erst nachrangig mit Miete, Nutzungsentschädigung und sonstigen Entgelten. Der Mieter kann nicht verlangen, dass fällige Forderungen von Tool Rental während der Mietzeit aus der Kaution getilgt werden.
(3) Bestehen nach vollständiger Rückgabe keine Ansprüche, wird die Kaution unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, zurückgezahlt.
(4) Besteht ein konkreter Schadenverdacht, darf Tool Rental nur den zur Sicherung voraussichtlicher Ansprüche angemessenen Betrag zurückbehalten und muss den unstreitigen Rest freigeben. Erfordert die Prüfung eine Hersteller- oder Werkstattdiagnose, informiert Tool Rental über Grund und erwartete Dauer.
(5) Tool Rental kann vor Vertragsschluss Identität, Vertretungsmacht und Bonität prüfen, auch durch Abfrage bei Wirtschaftsauskunfteien, und die angebotene Zahlungsart oder die Höhe der Kaution hiervon abhängig machen. Bei negativen Bonitätsmerkmalen kann der Vertragsschluss abgelehnt werden. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Tool Rental.
TEIL C Übergabe Nutzung Mängel und Rückgabe
§ 10 Übergabe Einweisung und Transport
(1) Bei Übergabe werden mindestens Mietgegenstand, Serien- oder Gerätenummer, Zubehör, erkennbare Vorschäden und vorhandene Betriebsstundenzähler dokumentiert. Fotos und elektronische Datensätze dürfen die Dokumentation ergänzen.
(2) Der Mieter oder sein Abholer prüft bei Übergabe Identität, Vollständigkeit und äußerlich erkennbaren Zustand und lässt Abweichungen im Lieferschein oder Mietvertrag vermerken. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden, spätestens vor der ersten Inbetriebnahme. Die Unterzeichnung bestätigt die im Übergabedokument festgehaltenen Angaben zu Vollständigkeit und äußerlich erkennbarem Zustand; eine Bestätigung der Mängelfreiheit ist damit nicht verbunden.
(3) Tool Rental weist auf die für das Gerät bereitgestellte digitale Bedienungsanleitung hin und bietet bei Selbstabholung eine Papierfassung an. Der Mieter bestätigt im Übergabedokument, ob er die Papierfassung erhalten oder nicht verlangt hat. Er muss die Anleitung allen Bedienpersonen vor Einsatz zugänglich machen.
(4) Eine Einweisung unterstützt die Bedienung, ersetzt aber weder erforderliche Fachkunde, Befähigungsnachweise, Arbeitsschutzunterweisung noch die eigenständige Prüfung des Einsatzorts.
(5) Bei Selbstabholung trägt der Mieter die Verantwortung für geeignetes Transportmittel, Nutzlast, Verladung und Ladungssicherung. Unterstützt Tool Rental das Be- oder Entladen, ist dies eine gesondert zu vereinbarende und zu vergütende Nebenleistung; die Haftung richtet sich nach § 16. Hinweise oder Mithilfe von Tool Rental entbinden den Mieter nicht von seiner gesetzlichen Verantwortung für Nutzlast, Ladungssicherung und Transportfähigkeit.
§ 11 Pflichten bei Einsatz Betrieb und Sicherung
(1) Der Mieter muss den Mietgegenstand sorgfältig, bestimmungsgemäß und ausschließlich im vereinbarten Einsatzbereich verwenden. Er muss insbesondere
a) nur geeignete, eingewiesene und erforderlichenfalls befähigte Personen einsetzen und die Bedienungsanleitung, Unfallverhütungs-, Arbeits- und Umweltschutzvorschriften einhalten;
b) vor jedem Einsatz Gerät, Anschlussmittel, Untergrund und Arbeitsbereich auf erkennbare Gefahren, Fremdkörper, Bolzen, Anker, Kanten, Leitungen, Überlastungsrisiken und sonstige Störer prüfen;
c) vorgeschriebene Wartungs-, Schmier-, Filter-, Entleerungs- und Reinigungsschritte mit geeigneten Betriebsstoffen fristgerecht durchführen;
d) den Betrieb bei Störung, Warnanzeige, Blockade, ungewöhnlichem Geräusch oder Vibration, Rauch, Undichtigkeit oder Verlust von Betriebsstoffen sofort einstellen und Tool Rental telefonisch oder per E-Mail informieren;
e) den Mietgegenstand vor Nässe, Kälte und übermäßiger direkter Sonneneinstrahlung schützen; und
f) den Mietgegenstand gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung sichern. Bei Nichtbenutzung ist er unter Verschluss zu nehmen. Maschinen sind, soweit möglich, zusätzlich mit einem Schloss gegen Wegnahme zu sichern; ist das physisch nicht möglich, ist der Arbeits- oder Außenbereich durch Bauzäune mit Sicherheitsklemmen zu sichern. Handgeführte Geräte und Werkzeuge dürfen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, ausgenommen in einem abgeschlossenen Raum außerhalb der Sichtweite Dritter. Eine Aufbewahrung im Fahrzeug ist nur zwischen 6:00 und 22:00 Uhr und nur kurzzeitig zulässig. Anhänger sind zusätzlich an unbeweglichen Sachen zu befestigen und mit einem Deichsel- oder Anhängerschloss zu sichern.
(2) Eigenmächtige Reparaturen, Veränderungen, Softwareeingriffe sowie das Entfernen, Abschirmen, Deaktivieren oder Umgehen von Schutz-, Eigentums-, Ortungs- oder Sicherheitseinrichtungen sind unzulässig. Eine Reparatur darf nur nach vorheriger Freigabe von Tool Rental in Textform erfolgen; Notmaßnahmen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren bleiben zulässig und sind zu dokumentieren.
(3) Untervermietung ist nur mit vorheriger Zustimmung von Tool Rental in Textform zulässig. Verpfändung, Sicherungsübereignung und jede sonstige Weitergabe an Dritte sind ausgeschlossen. Der Einsatz durch Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des Mieters bleibt zulässig, wenn diese die Anforderungen dieser Bedingungen erfüllen.
(4) Behördliche Genehmigungen, Strom- und Medienanschlüsse, Absperrungen sowie die Eignung und Tragfähigkeit des Einsatzorts beschafft oder prüft der Mieter auf eigene Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Er vermeidet eine Überlastung und stellt die Arbeit ein, wenn eine Überbeanspruchung erkennbar wird.
(5) Ein Einsatz für Asbest, Schimmel oder andere gesundheits- oder umweltgefährdende Stoffe ist ausgeschlossen. Die Mietgegenstände sind hierfür weder geeignet noch nach TRGS 519 zugelassen. Bei Zuwiderhandlung werden die Kontaminierungspauschale und der Austausch sämtlicher Filter nach der Zusatzpreisliste berechnet; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Pfändungen, Beschlagnahmen, Unfälle, Ansprüche Dritter, Änderungen des Einsatzorts sowie ein eigener Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder ein ihm bekannt gewordener Fremdantrag sind Tool Rental unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter weist Dritte, insbesondere Gerichtsvollzieher sowie vorläufige und endgültige Insolvenzverwalter, auf das Eigentum von Tool Rental hin, übermittelt ihnen auf Verlangen den Mietvertrag und unterrichtet Tool Rental unverzüglich über Namen und Anschrift des Verwalters.
(7) Tool Rental kann den Zustand des Mietgegenstands bei berechtigtem Anlass nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist besichtigen oder vom Mieter aktuelle Lichtbilder des Mietgegenstands verlangen. Der Mieter ermöglicht die Besichtigung während der üblichen Arbeitszeiten am Einsatzort, soweit ihm dies zumutbar ist und Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Die Besichtigung erfolgt auf Kosten von Tool Rental, es sei denn, sie führt zur Feststellung einer Pflichtverletzung des Mieters.
§ 12 Mängel Störungen und Stillstand
(1) Der Mieter muss Mängel und Störungen unverzüglich telefonisch oder per E-Mail melden, den Betrieb bei drohender Schadenvergrößerung einstellen und Tool Rental eine Prüfung und Abhilfe ermöglichen. Schäden aus einer schuldhaft verspäteten Meldung trägt der Mieter im ursächlichen Umfang.
(2) Tool Rental kann den Weiterbetrieb des Mietgegenstands untersagen, wenn nach dem gemeldeten oder erkennbaren Zustand weitere Schäden oder Gefahren drohen. Die Anweisung kann telefonisch oder in Textform erteilt werden und ist bis zu ihrer Aufhebung verbindlich.
(3) Tool Rental entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob der Mietgegenstand vor Ort geprüft, abgeholt, repariert oder durch ein geeignetes Gerät ersetzt wird. Eine Selbstreparatur oder Beauftragung Dritter ist nur nach vorheriger Freigabe in Textform zulässig; Notmaßnahmen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren bleiben zulässig und sind zu dokumentieren.
(4) Hat Tool Rental eine Instandsetzung durch den Mieter oder einen von ihm beauftragten Dritten freigegeben, bestimmt die Freigabe Umfang und Nachweise. Bis zur Anzeige des Abschlusses darf der Mietgegenstand nicht wieder in Betrieb genommen werden. Tritt der Mangel erneut auf, ist der Betrieb sofort einzustellen und Tool Rental unverzüglich zu informieren.
(5) Beruht ein Stillstand auf einem vom Mieter nicht zu vertretenden Mangel, richten sich Mietminderung, Abhilfe, Ersatzgerät und sonstige Rechte nach Vertrag und Gesetz. Der Mieter darf eine nicht freigegebene Ersatzbeschaffung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen vornehmen.
(6) Beruht der Stillstand auf einem vom Mieter zu vertretenden Umstand, bleiben Miete und sonstige Ansprüche geschuldet. Die reine Reparaturzeit nach Rückgabe wird nicht als Miete fortberechnet; ein ersatzfähiger Mietausfall richtet sich nach Gesetz und gegebenenfalls der gesonderten Haftungsbegrenzung.
(7) Die verschuldensunabhängige Haftung von Tool Rental für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit Tool Rental den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. § 16 bleibt unberührt.
§ 13 Rückgabe Reinigung und Zubehör
(1) Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort vollständig, mit allen Schlüsseln, Unterlagen, Anbau- und Zubehörteilen, entleert, in transportfähigem Zustand und entsprechend den gerätespezifischen Vorgaben gereinigt und geladen zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt innerhalb der regulären Geschäftszeiten; eine Rückgabe außerhalb bedarf der vorherigen Zustimmung. Ist ein Schaden gemeldet oder erkennbar, geht die Sicherung des Schadensbilds der Reinigungspflicht vor: Der Mietgegenstand ist dann nur so weit zu reinigen, wie dies ohne Veränderung des Schadensbilds möglich ist, und Rückstände des bearbeiteten Materials am oder im Gerät sind zu belassen. Eine hierdurch erforderliche Reinigung durch Tool Rental wird nicht als Pflichtverletzung, sondern nach Absatz 5 berechnet. Für Speditionsrückgaben gelten § 17 Absätze 8 und 9.
(2) Verbrauchte oder fehlende Verbrauchsmaterialien, Schleifmittel und vereinbarte Betriebsstoffe werden nach der jeweiligen Artikelposition oder der Zusatzpreisliste berechnet. Normale Abnutzung bleibt außer Ansatz.
(3) Die Rückgabe ist erst mit tatsächlicher Entgegennahme durch Tool Rental oder einen beauftragten Frachtführer abgeschlossen. Ein unbeaufsichtigtes Abstellen auf dem Gelände genügt nur nach vorheriger Zustimmung. Bis zur tatsächlichen Entgegennahme bleibt der Mieter zur Obhut über den Mietgegenstand verpflichtet.
(4) Tool Rental prüft den Mietgegenstand bei Rückgabe, soweit dies im gewöhnlichen Geschäftsgang möglich ist. Die Entgegennahme und ein bei Rückgabe nicht vermerkter Schaden schließen Ansprüche wegen verdeckter, verschmutzungsbedingt nicht erkennbarer oder nur technisch feststellbarer Schäden nicht aus. Tool Rental dokumentiert und meldet solche Schäden nach Entdeckung ohne schuldhaftes Zögern.
(5) Erforderliche Reinigung, Rückgabeaufarbeitung, Prüfung und Reparatur werden nach der einbezogenen Zusatzpreisliste oder nach erforderlichem und angemessenem Aufwand berechnet. Bei pauschalierten Kosten- oder Schadenpositionen bleibt dem Mieter der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist.
(6) Bei fehlendem oder irreparabel beschädigtem Zubehör kann der erforderliche Wiederbeschaffungspreis verlangt werden; Restwert und Vorteilsausgleich sind zu berücksichtigen. Fehlt ein für den Betrieb wesentliches Zubehörteil, ist die Rückgabe insoweit unvollständig. Weitere Nutzungsentschädigung oder Mietausfall kann nur verlangt werden, soweit die fehlende Betriebsbereitschaft hierauf beruht und der Mieter die Verzögerung zu vertreten hat.
(7) Der Mieter erhält auf Verlangen Gelegenheit, einen dokumentierten Schaden zu besichtigen, soweit Beweissicherung, Sicherheit und Reparaturablauf dies zulassen.
TEIL D Haftung und Schaden
§ 14 Haftung des Mieters Schadenfeststellung und Haftungsbegrenzung
(1) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Beschäftigten, Beauftragten, Bedienpersonen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen schuldhaft durch eine Pflichtverletzung verursachen. Eine verschuldensunabhängige Haftung wird durch diese AGB nicht begründet.
(2) Ohne wirksam gebuchte Haftungsbegrenzung richtet sich die Ersatzpflicht nach dem gesamten gesetzlich ersatzfähigen Schaden. Eine Kaution begrenzt die Haftung nicht.
(3) Tool Rental weist den ordnungsgemäßen Zustand des Mietgegenstands bei Übergabe nach. Befindet sich der Mietgegenstand im Obhutsbereich des Mieters, hat sich dieser hinsichtlich Verursachung und Verschulden zu entlasten; die Vermutung des § 280 Absatz 1 Satz 2 BGB und die von der Rechtsprechung entwickelte Verteilung der Beweislast nach Gefahren- und Obhutsbereichen bleiben unberührt. Der Mieter muss dabei konkret zu Einsatz, Bedienperson, Kontrollen, bearbeitetem Material, Werkzeugbestückung, durchgeführten Vorprüfungen und Schadenverlauf vortragen. Bei der Rückgabe am oder im Mietgegenstand vorgefundene Materialrückstände, Zählerstände sowie Standort- und Telematikdaten sind Beweismittel.
(4) Reparaturkosten können durch Rechnung, Hersteller- oder Werkstattdiagnose oder nachvollziehbaren Kostenvoranschlag belegt werden. Bei Verlust, Zerstörung oder wirtschaftlichem Totalschaden richtet sich der Ersatz nach dem Zeitwert, also dem Wiederbeschaffungswert eines Geräts gleicher Art und Güte, abzüglich des Restwerts. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert unmittelbar vor dem Schaden abzüglich des Restwerts übersteigen. Umsatzsteuer ist nur ersatzfähig, soweit sie tatsächlich anfällt und gesetzlich geschuldet ist.
(5) Der Mieter muss einen drohenden Schaden mindern. Tool Rental muss seinerseits wirtschaftlich vertretbare Reparatur-, Transport- und Verwertungswege wählen und anrechenbare Drittleistungen und Restwerte berücksichtigen.
(6) Machen Dritte wegen eines vom Mieter schuldhaft verursachten Betriebs oder Einsatzes Ansprüche gegen Tool Rental geltend, stellt der Mieter Tool Rental im Umfang seiner Verantwortlichkeit von berechtigten Ansprüchen frei.
(7) Eine entgeltliche Haftungsbegrenzung ist kein automatischer Bestandteil der Miete und keine Versicherung. Sie gilt nur für den einzelnen Mietgegenstand, wenn sie im Vertragsdokument ausdrücklich als gebucht ausgewiesen und die Haftungsklasse sowie die Selbstbeteiligung je Schadenfall angegeben sind. Inhalt und Grenzen ergeben sich ausschließlich aus den gesonderten Regelungen zur Haftungsbegrenzung in der bei Vertragsschluss bezeichneten Fassung; bei Widersprüchen gehen diese Regelungen nur für Gegenstand und Umfang der Haftungsbegrenzung vor. Sie erfasst keine Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten und nicht den Diebstahl, den Verlust oder den Totalschaden des Mietgegenstands.
§ 15 Schaden Verlust Diebstahl und Mitwirkung
(1) Bei Beschädigung, Unfall oder Brand muss der Mieter den Betrieb und weitere Veränderungen einstellen, soweit dies sicher und zur Schadenminderung geboten ist. Bei Beschädigung, Unfall, Brand, Verlust oder Verdacht auf Diebstahl muss er Tool Rental unverzüglich telefonisch oder per E-Mail informieren.
(2) Der Mieter dokumentiert Hergang, Zeitpunkt, Einsatzort, Bedienperson, bearbeiteten Untergrund oder Werkstoff, Warnanzeigen, Sicherungsmaßnahmen und Schadensbild wahrheitsgemäß und vollständig. Er übermittelt vorhandene Fotos, bewahrt beschädigte Teile bis zur Freigabe auf und lässt das Schadensbild bis zur Besichtigung möglichst unverändert; zwingende Sicherungsmaßnahmen sind zulässig und zu dokumentieren.
(3) Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub muss der Mieter unverzüglich persönlich bei einer zuständigen Polizeidienststelle Anzeige erstatten, die sofortige polizeiliche Erfassung veranlassen und das polizeiliche Aktenzeichen unverzüglich nach Erhalt an Tool Rental übermitteln. Eine ausschließlich online erstattete Anzeige und eine bloße Online-Bearbeitungsnummer genügen nicht.
(4) Der Mieter übergibt Tool Rental spätestens innerhalb von drei Werktagen eine schriftliche Stellungnahme zu Abstellort, Zeitpunkt, Sicherungsmaßnahmen und letzter Sichtung sowie vorhandene Fotos, sämtliche Schlüssel und Geräteunterlagen und auf Verlangen eine polizeiliche Bestätigung. Nur Tool Rental hat Zugriff auf vorhandene Standort- und Telematikdaten und stellt sie erforderlichenfalls der Polizei zur Verfügung.
(5) Tool Rental kann zur Aufklärung von Ursache, Hergang und Umfang eines Schadens Auskünfte, Unterlagen und Nachweise anfordern, insbesondere Lichtbilder des bearbeiteten Untergrunds oder Werkstoffs, Angaben zur Art der Nutzung, zur eingesetzten Werkzeugbestückung und zu den durchgeführten Kontrollen. Die Anforderung erfolgt in Textform mit einer Frist von mindestens fünf Werktagen. Tool Rental weist darin darauf hin, dass eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieser Mitwirkungspflicht eine gebuchte Haftungsbegrenzung entfallen lassen oder mindern kann.
(6) Verletzt der Mieter eine Melde-, Anzeige- oder Mitwirkungspflicht nach diesem Paragraphen, haftet er für die daraus entstehenden Schäden in dem Umfang, in dem die Pflichtverletzung Feststellung, Minderung, Wiedererlangung oder Regulierung beeinträchtigt hat. Dazu gehört auch der Verlust oder die Kürzung eines Versicherungsschutzes von Tool Rental, der auf der unterbliebenen oder verspäteten Anzeige beruht. Die Folgen für eine gebuchte Haftungsbegrenzung richten sich nach den gesonderten Regelungen zur Haftungsbegrenzung.
(7) Der Mieter darf ohne Zustimmung von Tool Rental keine Ansprüche anerkennen oder Vergleiche über Eigentum oder Schaden am Mietgegenstand schließen. Zwingende Erklärungen gegenüber Polizei, Behörden und eigenen Versicherern bleiben zulässig. Hat der Mieter den Verlust des Mietgegenstands zu vertreten, bleibt die für eine feste Mietzeit vereinbarte Miete bis zum vereinbarten Mietende geschuldet; ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung werden angerechnet. Ein nach Diebstahl noch ausstehendes polizeiliches Aktenzeichen verlängert die Mietzeit nicht.
(8) Ein von Tool Rental unterhaltener Versicherungsschutz begründet keinen eigenen Anspruch des Mieters. Leistungen eines Versicherers oder sonstigen Dritten werden auf denselben Schaden angerechnet.
§ 16 Haftung von Tool Rental und Verjährung
(1) Tool Rental haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen, aufgrund einer übernommenen Garantie und nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Tool Rental nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Tool Rental.
(4) Ersatz für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung und mittelbare Schäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit nur geschuldet, soweit es sich um einen bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt.
(5) Technische Angaben beruhen auf Herstellerangaben und dienen der unverbindlichen Orientierung. Eine Eignung für einen bestimmten Zweck wird nur geschuldet, soweit Tool Rental sie ausdrücklich in Textform zugesichert hat.
(6) Ansprüche des Mieters gegen Tool Rental verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden, für Ansprüche aus arglistigem Verschweigen oder aus einer übernommenen Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen. § 548 Absatz 2 BGB bleibt unberührt.
(7) Ersatzansprüche von Tool Rental wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietgegenstands verjähren in zwölf Monaten ab Rückgabe. Ist ein Schaden polizeilich aufgenommen worden, werden diese Ansprüche erst fällig, wenn Tool Rental Gelegenheit zur Einsicht in die Ermittlungsakte hatte; der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe.
TEIL E Speditionsversand
§ 17 Versand Abholung Verpackung und Gefahr
(1) Dieser Paragraph gilt ausschließlich, wenn Tool Rental mit einem Unternehmer Speditionsversand innerhalb Deutschlands vereinbart und Hin- und Rücktransport selbst bei einem Frachtführer beauftragt. Inselzustellungen werden nicht angeboten. An Verbraucher findet kein Versand statt.
(2) Der Versand durch eine vom Mieter beauftragte Spedition ist ausgeschlossen, da Tool Rental auf Laufzeit, Abhol- und Anlieferzeitpunkt eines solchen Transports keinen Einfluss hat. Zulässig bleiben die Selbstabholung und Rückgabe am Geschäftssitz durch den Mieter oder seine Beschäftigten mit eigenem Fahrzeug sowie eine vom Mieter beauftragte Kurier- oder Direktfahrt. Kurier- und Direktfahrten stehen der Selbstabholung gleich: Der beauftragte Fahrer ist Erfüllungsgehilfe des Mieters, und die Verantwortung für Transportmittel, Nutzlast, Verladung, Ladungssicherung und Transportgefahr bleibt beim Mieter.
(3) Die Beauftragung erfolgt durch ein unterzeichnetes Angebot, das spätestens am vorhergehenden Werktag bis 10:00 Uhr bei Tool Rental eingehen muss. Ist eine Kaution vereinbart, beginnen Versandvorbereitung und Beauftragung der Spedition erst, wenn zusätzlich die Kaution vollständig eingegangen ist. Frühester Versandtermin ist der darauffolgende Werktag.
(4) Der Versand erfolgt im Express-Stückgutverfahren. Angaben zur Laufzeit sind unverbindlich; üblicherweise beträgt sie einen Werktag je Transportweg, und die Zustellung erfolgt üblicherweise zwischen 8:00 und 16:00 Uhr. Ein bestimmter Zustellzeitpunkt ist nur geschuldet, wenn ein Fixtermin ausdrücklich vereinbart und von Tool Rental bestätigt ist; der hierfür anfallende Aufpreis wird in der Artikelposition ausgewiesen. § 16 bleibt unberührt.
(5) Die Mindestmietdauer beträgt drei Miettage reine Nutzungszeit zwischen tatsächlicher Ablieferung beim Mieter und dem von ihm gewünschten Rückholzeitpunkt. Für den Transportweg wird zusätzlich pauschal ein Miettag berechnet; die Mindestberechnung beträgt damit vier Miettage. Mit dieser Pauschale ist der gesamte Hin- und Rücktransport abgegolten, unabhängig von der tatsächlichen Versandlaufzeit. Verzögerungen des von Tool Rental beauftragten Frachtführers gehen nicht zulasten des Mieters.
(6) Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen sind keine Bereitstellungs-, Anlieferungs-, Abhol- oder Rückgabetage; an ihnen findet keine Speditionsabwicklung statt. Versandtage beginnen mit der tatsächlichen Übernahme durch den Frachtführer.
(7) Der Mieter muss den vollständig verpackten und abholbereiten Mietgegenstand mindestens 24 Stunden vor dem gewünschten Abholzeitpunkt telefonisch oder per E-Mail freimelden.
(8) Bestätigt Tool Rental den Abholzeitpunkt und ist der Mietgegenstand zu diesem Zeitpunkt vollständig, zugänglich und ordnungsgemäß verpackt bereit und der benannte Ansprechpartner erreichbar, endet die weitere Mietberechnung mit dem bestätigten Abholzeitpunkt, auch wenn der Frachtführer später abholt. Beruft sich der Mieter hierauf, hat er darzulegen und im Streitfall nachzuweisen, dass diese Voraussetzungen zum bestätigten Abholzeitpunkt vorlagen. Es wird empfohlen, die verpackten und bereitgestellten Mietgegenstände hierfür durch Lichtbilder mit Zeitangabe zu dokumentieren.
(9) Verzögert sich die Übergabe aus einem vom Mieter zu vertretenden Grund, insbesondere wegen fehlender Freimeldung, fehlenden Zugangs, unvollständiger Rückgabe oder mangelhafter Verpackung, läuft die Mietzeit bis zur tatsächlichen ordnungsgemäßen Übergabe weiter; § 5 Absatz 6 gilt entsprechend. Die Toleranz nach § 5 Absatz 5 findet keine Anwendung.
(10) Der Mieter bewahrt sämtliche gelieferten Paletten, Kisten, Schutzhauben, Gurte, Formteile und sonstigen Verpackungsmittel auf und verpackt das Gerät zur Rücksendung in gleicher Form und Sicherung wie geliefert. Empfindliche Bauteile wie Kabel, Schläuche und Bedieneinheiten sind vor punktueller Druckeinwirkung zu schützen. Er haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und Mehrkosten, die er durch fehlende, ungeeignete oder nicht fachgerechte Verpackung, Bereitstellung oder Verladung schuldhaft verursacht. Tool Rental und der Frachtführer dürfen die Abholung bei unzureichender Transportsicherheit verweigern; die dadurch entstehenden Zusatzkosten trägt der Mieter.
(11) Der Mieter benennt vorab einen am Zustell- und Abholtag erreichbaren Ansprechpartner mit Mobilnummer und sorgt für freien, tragfähigen Zugang sowie die vereinbarte Mitwirkung beim Be- und Entladen. In den Versandkosten ist je Lade- und Entladevorgang eine Standzeit von 30 Minuten enthalten. Darüber hinausgehende, vom Mieter zu vertretende Wartezeiten und erfolglose Anfahrten werden nach dem nachgewiesenen Frachtführeraufwand berechnet.
(12) Für Schäden, die während eines von Tool Rental beauftragten Transports entstehen, haftet der Mieter nur, soweit sie auf einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, insbesondere auf fehlender, ungeeigneter oder nicht fachgerechter Verpackung, Bereitstellung, Verladung oder Ladungssicherung nach Absatz 10. Im Übrigen trägt Tool Rental die Transportgefahr. Für die Zeit zwischen tatsächlicher Ablieferung beim Mieter und tatsächlicher Übergabe an den Frachtführer bei der Rückholung bleibt es bei den Obhuts- und Sicherungspflichten des Mieters nach § 11. Der Mieter ist nicht Vertragspartner des Frachtführers; im Verhältnis zwischen Tool Rental und dem Frachtführer gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
(13) Tool Rental unterhält für die Sendung eine Transportversicherung. Sie deckt die Differenz zwischen der der Höhe nach begrenzten Haftung des Frachtführers und dem tatsächlichen Wert des Mietgegenstands. Die Haftung des Frachtführers ist nach § 431 HGB auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht begrenzt; im Verhältnis zwischen Tool Rental und dem Frachtführer können die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen hiervon abweichende Grenzen und Höchstbeträge vorsehen. Das nach dem deklarierten Warenwert berechnete Entgelt wird gesondert ausgewiesen. Soweit die Transportversicherung für einen Transportschaden leistet, macht Tool Rental insoweit keine Ansprüche gegen den Mieter geltend. Ein eigener Anspruch des Mieters gegen den Versicherer entsteht hierdurch nicht.
(14) Der Mieter prüft die Sendung bei Anlieferung. Äußerlich erkennbare Schäden und Fehlmengen muss er vor Unterzeichnung auf dem Ablieferbeleg des Frachtführers vermerken und Tool Rental unverzüglich melden; andernfalls wird nach § 438 Absatz 1 HGB vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde, was den Rückgriff gegen den Frachtführer erheblich erschwert. Äußerlich nicht erkennbare Schäden muss er unverzüglich nach Entdeckung melden, spätestens vor der ersten Inbetriebnahme und in jedem Fall innerhalb von drei Kalendertagen nach Anlieferung. Die gesetzliche Anzeigefrist gegenüber dem Frachtführer beträgt nach § 438 Absatz 2 HGB sieben Tage; die kürzere vertragliche Frist dient allein dazu, Tool Rental die fristgerechte Anzeige gegenüber dem Frachtführer zu ermöglichen. Eine verspätete Meldung lässt Ansprüche des Mieters nur entfallen oder mindert sie nur, soweit hierdurch die Beweissicherung oder der Rückgriff gegen den Frachtführer konkret beeinträchtigt wird.
(15) Weist der Mietgegenstand bereits bei Anlieferung einen vom Mieter nicht zu vertretenden Mangel auf, richten sich seine Rechte nach § 12. Versandlaufzeit und Transportpauschale bleiben unberührt. Wird die Bereitstellung durch höhere Gewalt oder vergleichbare, von Tool Rental nicht zu vertretende Ereignisse für mehr als fünf Werktage unmöglich, kann Tool Rental vom Vertrag zurücktreten oder eine Verschiebung anbieten. Bereits gezahlte Miete sowie Transport- und Nebenentgelte werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet; weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nur nach § 16. Hat der Mieter den Mietgegenstand bereits übernommen, trägt er das Verwendungsrisiko; die Miete bleibt geschuldet, wenn er das Gerät wegen höherer Gewalt nicht einsetzen kann.
TEIL F Verkauf und Schlussbestimmungen
§ 18 Zubehör Verbrauchsartikel und Eigentumsvorbehalt
(1) Kaufverträge über Zubehör, Werkzeuge, Filter, Betriebs- und Verbrauchsmaterialien kommen nach den in § 3 geregelten Grundsätzen zustande. Preise werden netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Abrechnung nach Verbrauch oder Verschleiß richtet sich nach der jeweiligen Artikelposition.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der aus dem jeweiligen Kaufvertrag geschuldeten Forderungen Eigentum von Tool Rental. Eine Verarbeitung oder Verbindung vor Eigentumsübergang erfolgt im gesetzlichen Umfang für Tool Rental, ohne dass hieraus Verpflichtungen entstehen.
(3) Der Käufer prüft die Ware nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang. Für Kaufleute gilt § 377 HGB. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte; Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich übernommen wurden.
(4) Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt freiwillig und nur nach vorheriger Abstimmung. Rückgabefähig sind ausschließlich unbenutzte Kaufartikel, die uneingeschränkt für den Neuverkauf geeignet sind. Ein benutzter Kaufartikel ist nicht rückgabefähig; nach Verbrauch abgerechnetes Verbrauchsmaterial bleibt hiervon unberührt. Sonderanfertigungen sowie kundenspezifisch oder nicht lagerführend beschaffte Artikel sind ausgeschlossen.
§ 19 Kommunikation Datenschutz Recht und Gerichtsstand
(1) Vertraglich vorgesehene Anzeigen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen, soweit nicht ausdrücklich Textform verlangt wird. Änderungen von Anschrift, Ansprechpartner, Telefon und E-Mail sind unverzüglich mitzuteilen.
(2) Tool Rental verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten, insbesondere zu Bonitätsprüfung, Forderungsabtretung sowie zu Standort- und Telematikdaten, ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Tool Rental.
(3) Erfüllungsort für beide Parteien ist der Geschäftssitz von Tool Rental in Mettmann. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Mettmann Gerichtsstand. Tool Rental ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters zu klagen.
(5) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
ENDE der B2B-AGB / Stand: 21.09.2026